Masern
Masern
Bei Masern handelt es sich um eine virale, hoch ansteckende Tröpfcheninfektion. Das Virus wird dabei durch den Mund und die Nase ausgeschieden. Bereits vier Tage vor Ausbruch des Hautausschlags ist ein an Masern erkrankter Mensch ansteckend. Das Virus kann über zwei Stunden in der Luft aktiv und somit infektiös bleiben. Wenn sich also eine infektiöse Person in einem Raum aufgehalten hat, kann jede ungeschützte Person, die in den zwei darauffolgenden Stunden den Raum betritt, sich mit den Masern anstecken. Es gibt keine Behandlung gegen Masern, der einzige Schutz ist die Impfung. Seit der Verfügbarkeit der entsprechenden Impfung ist die hochansteckende Krankheit erfreulicherweise deutlich seltener geworden, sie tritt aber noch immer, aktuell wieder vermehrt, in allen Altersgruppen auf. Medikamente, die nach einer Erkrankung direkt gegen das verursachende Virus wirken, gibt es heute noch keine.
Sieben bis 18 Tage nach der Infektion mit dem Masernvirus beginnt das sogenannte Prodromalstadium (Dauer 3-4 Tage). Es treten unspezifische Erkältungssymptome wie Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, Husten und gelegentlich auch Magen-Darmprobleme auf. Ausserdem leiden die betroffenen Kinder unter einer Bindehautentzündung mit deutlicher Rötung der Augen, begleitet von ausgeprägter Lichtscheu. Die Kinder fühlen sich daher in abgedunkelten Räumen besser. Diese für die Masernerkrankung typische Lichtscheu muss bei ungeimpften Kindern stets auf den Verdacht auf das Vorliegen einer Maserninfektion lenken. Drei bis 7 Tage nach Auftreten der ersten Symptome kommt es zum charakteristischen Masernausschlag, der hinter den Ohren beginnt und sich dann im Gesicht zeigt. Die weitere Ausbreitung erfolgt innerhalb von 2 Tagen über den Rumpf auf die Arme und die Beine. Dieser Ausschlag besteht zunächst aus einzelnen grossen (3-8 mm) hochroten Flecken, die im weiteren Verlauf zusammenfliessen.
Die Maserninfektion führt zu einer vorübergehenden Immunschwäche von etwa 6 Wochen Dauer, was die Empfänglichkeit für zusätzliche bakterielle Infektionen begünstigt (z. B. Mittelohrentzündung, v.a. bei Kleinkindern, welche zu bleibendem Hörverlust führen kann). Die Masern können auch die Lungen mit einer Häufigkeit von 1:200 anstecken. Die Masern-Lungenentzündung kann sehr schwer verlaufen und ist eine der häufigsten masernbedingten Todesursachen bei Kleinkindern.
Die Krankheit heilt in den meisten Fällen problemlos ab, aber in einigen Fällen können Mittelohrentzündungen, schwere Komplikationen wie eine Lungen- (10-60 Fälle auf 1000) oder eine Hirnentzündung (1 auf 1000 Fälle), im schlimmsten Fall der Tod, eintreten. Eine spezifische Therapie gegen Masern gibt es NICHT. Die Symptome lassen sich durch eine schmerz- und fiebersenkende Therapie lindern. Auch bei sofortiger medizinischer Behandlung kann es im Verlauf der Erkrankung zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen kommen.
Seit den 1960er Jahren gibt es Masernimpfstoffe, seit 1985 wird in der Schweiz eine kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) verwendet. Die 2 Impfdosen bieten einen lebenslangen anhaltenden Schutz von etwa 95%. Die Impfung enthält ein stark abgeschwächtes, aber lebendiges (vermehrungsfähiges) Virus, daher dürfen immungeschwächte Personen nicht geimpft werden. Die Nebenwirkungen der Impfungen werden streng überwacht. Am häufigsten sind Schwellungen und Schmerzen an der Einstichstelle und leichtes Fieber. Vorübergehende Hautausschläge treten bei etwa 2% auf, ernsthaftere Beschwerden sind sehr selten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält in ihren entsprechenden Stellungnahmen insbesondere fest, dass auch nach umfangreichen Untersuchungen keinerlei Zusammenhang mit neurologischen Dauerschäden, dem Guillain-Barré-Syndrom, Autismus oder auch entzündlichen Darmerkrankungen gefunden werden konnte.
Masern im Alltag
Die Gefahren einer Masernerkrankung sind vermeidbar. Mit einer Impfung, bestehend aus zwei Dosen Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, bis zum zweiten Lebensjahr, wird ein zuverlässiger Schutz erworben. Sich impfen zu lassen ist auch ein Akt der Solidarität. Man schützt damit nicht nur sich selbst, sondern auch jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder deren Impfschutz nicht ausreichend ist. Dies betrifft vor allem Kinder unter zwölf Monaten, Schwangere sowie Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression. Die zweimalige Impfung oder die durchgemachte Krankheit geben in der Regel einen lebenslangen Schutz.
Die Durchimpfungsrate bei den Schulkindern im Kanton Basel-Landschaft liegt gemäss der letzten Impfstudie von 2017 bei 93%. Damit die Herdenimmunität gewährleistet werden kann, muss die Durchimpfungsrate bei 95% liegen. Die Herdenimmunität beschreibt den Effekt, bei dem die durch Impfung erzeugte oder durch die Infektion erworbene Immunität gegen einen Krankheitserreger innerhalb einer Population (der „Herde“) so verbreitet ist, dass in der Population auch nicht-geimpfte Personen geschützt sind.
Aufgrund der hohen und bereits vor Auftreten des Hautausschlags vorhandenen Infektiosität von Masern sind rasche Massnahmen erforderlich. Der kantonsärztliche Dienst koordiniert die Umsetzung der Massnahmen (Umgebungsabklärung, Schulausschluss usw.) zur Unterbrechung der Krankheitsübertragung in der Bevölkerung oder einer Institution.
Was kann ich tun, um mich vor einer Übertragung zu schützen?
Personen, die 1963 und früher geboren wurden, sind als immun (geschützt) gegen Masern anzusehen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG).
Kontrollieren Sie Ihren Impfausweis!
- Nicht geimpft -> Impfungen empfohlen.
- 1x geimpft -> Zweitimpfung empfohlen bei einer Ärztin oder Arzt (Haus- / Kinderarzt, Tropeninstitut) oder in einer Apotheke
- 2x geimpft -> Schutz ok
Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Arzt, an Ihre Apotheke, an das Tropeninstitut, an Ihren telemedizinischen Anbieter (Rückseite der Krankenversicherungskarte) oder an die Impf-Infoline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): 0844 448 448 (Beratung gratis, Telefongebühren Fernbereich Schweiz).
Alle Personen können Ihren Impfausweis mit www.meineimpfungen.ch oder mit Hilfe des Merkblatts des kantonärztlichen Dienstes selbst überprüfen.