Infektionskrankheiten

Infektionskrankheiten können eine ernsthafte Gesundheitsbedrohung darstellen. Wegen der Ansteckungsgefahr werden sie auch als besonders bedrohlich wahrgenommen. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Aufgabe des kantonsärztlichen Dienstes (ansteckende Krankheiten beim Menschen), des Kantonstierarztes (Infektionen bei Tieren) und des Kantonslabors (Lebensmittelsicherheit). Die drei Dienste arbeiten dabei zusammen.

Der Infektionsschutz beinhaltet Massnahmen, um das Auftreten übertragbarer Krankheiten zu reduzieren. Bei bereits vorhandenen übertragbaren Krankheiten beinhaltet der Infektionsschutz diverse Vorgehensweisen zur Verhinderung der Übertragung und Ausbreitung.

Das Schweizerische Epidemiengesetz regelt die Umsetzung. Es besteht eine Meldepflicht für knapp 55 übertragbare Krankheiten und Erreger. Zu diesen Krankheiten gehören die Influenza, Masern, durch Zecken übertragbare Krankheiten, Tuberkulose, Durchfallerreger, sexuell übertragbare Erkrankungen, aber auch gefährliche Erreger wie Pest und Ebola.

Die Meldungen werden zum einen direkt vom Labor (Labormeldungen), das die Diagnose einer dieser Krankheiten bestätigt, zum anderen durch die Ärzteschaft (Arztmeldungen), welche Angaben zum klinischen Befund des Patienten enthält, an den kantonsärztlichen Dienst gemeldet. Die Kantonsärztin beurteilt dann die weiteren Massnahmen und leitet die Meldungen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiter.

Erreger mit einer hohen Ansteckungsgefahr von Mensch zu Mensch (z.B. Masern (virale Erkrankung) oder Meningokokken (bakterielle Erkrankung)) bedürfen einer Umgebungsabklärung. Erkrankte Personen und potentielle Überträger werden von der gesunden Bevölkerung isoliert, um den Übertragungsweg zu unterbrechen. Dies wird durch einen Ausschluss von der Bevölkerung z.B. von der Arbeit oder der Schule, erreicht.

Der regelmässige Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), welches mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kontakt steht, und mit den anderen Kantonen, garantiert eine lückenlose Überwachung und zeitnahe Information.

Zudem besteht eine enge Kooperation mit der medizinischen Abteilung des Schweizerischen Tropen- und Public-Health Instituts (Tropeninstitut) in Basel.