Pflege

Der Kantonsärztliche Dienst prüft und stellt Bewilligungen von Pflegeheimen und –wohnungen, Tages– und Nachtstätten und von
Spitexeinrichtungen aus. Als gesetzliche Grundlage dient das kantonale Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) vom 16. November 2017.
Die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Pflegeeinrichtungen wird durch strukturierte Aufsichtsbesuche (Inspektionen) umgesetzt.