Datenschutz
Ja, die eingesetzten Lösungen unterliegen den Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Der Kanton führt entsprechende Datenschutzabklärungen und -prüfungen durch.
Der Kanton als Anbieter der Dienstleistung trägt die Verantwortung und verpflichtet involvierte Unternehmen entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die relevanten Daten werden für die Zertifikatserstellung ausserdem an den Bund übermittelt, welcher dafür die Verantwortung trägt.
Die Proben werden im Labor aufbewahrt. Nur die für den Testprozess notwendigen Informationen werden gespeichert. Die eingereichten Proben und die Daten zu den Proben werden unabhängig von den Personendaten aufbewahrt. Der Zugang zu den Patientendaten und den Proben ist stark eingeschränkt, wodurch eine Verbindung zwischen Probe und Patient maximal geschützt ist. Negative Originalproben und Poolproben werden spätestens am Folgetag entsorgt. Positive Originalproben und Poolproben werden eine Woche aufbewahrt. RNA aller positiven Proben werden über mehrere Monate für eventuelle Nachmessungen und Kantonale Rückfragen (z.B. Sequenzierung von Mutation) aufbewahrt.
- Daten der registrierten Personen und Informationen zu Testresultaten - Mitarbeitende der Systemanbieter, welche einer Geheimhaltungsvereinbarung unterstehen, haben protokollierten Zugang.
- Zertifikatsdaten - der Zugriff zu den Zertifikatsdaten unterliegt den Bestimmungen des Bundes.
- Proben (die Speichelproben mit genetischen Informationen) - Mitarbeitende des Labors haben Zugang zu den Proben. Die Verknüpfung mit den Patienteninformationen ist stark eingeschränkt, wodurch der Patient mit dem Zugang zu den Proben nicht identifiziert werden kann.
Die Datenspeicherung von personenbezogenen Daten erfolgt innerhalb der EU und der Schweiz. Der Kanton stellt sicher, dass die Schweizer Datenschutzgesetze eingehalten werden. Das Datenschutzgesetz stellt Anforderungen an Prozesse und Technik, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten sicherstellen.
Damit sich die Teilnehmenden nicht jedes Mal wieder neu registrieren müssen und damit die Abrechnung erfolgen kann, werden die Daten zur Identität im Moment nicht gelöscht. Nach Einstellung des Breiten Testens werden die erhobenen Personendaten gemäss Art 88 der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV; SR 818.101.1) nach 2 Jahren gelöscht. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Prozesses liegt beim Kanton.
Die kantonale Datenschutzstelle war in den Aufbau der Prozesse involviert. Die eingesetzten Lösungen unterliegen den Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes. Das Gesetz stellt Anforderungen an Prozesse und Technik. Der Kanton führt entsprechende Datenschutzabklärungen und -prüfungen durch.
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 beschlossen, dass alle Kantone mit repetitiven Tests für die Testung ab dem 17. Januar 2022 entsprechende Zertifikate ausstellen müssen. Den Link zur Medienmitteilung befindet sich hier: Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen (admin.ch).
Nein. Es gibt die Möglichkeit, dass eine Probe für eine andere Person erfasst wird. Dazu kann man den QR Code der Identität auch ausgedruckt nutzen.
Die Systemarchitektur ist auf höchste Sicherheit ausgelegt. Der Kanton stellt ausserdem sicher, dass die Schweizer Datenschutzgesetze eingehalten werden. Das Datenschutzgesetz stellt Anforderungen an Prozesse und Technik, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten sicherstellt.