Unternehmungen

Härtefallregelung im Zusammenhang mit Covid-19
Alle Informationen finden Sie hier: www.haertefallregelung-bl.ch.

Es ist zu beachten, dass das Eintrittskriterium eines durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018, 2019 und 2020 von mindestens CHF 50'000 (sofern vor dem 1. März 2020 gegründet) weiterhin gilt.

Schutzkonzepte
Der Kanton Basel-Landschaft hat weitere Massnahmen, mit dem Ziel eine Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) zu erreichen, ergriffen. Diese Massnahme gelten ab dem 22. Oktober 2020 und sind als Ergänzung zu den Massnahmen des Bundesrates vom 19. Oktober 2020 zu verstehen. 

Hier finden Sie auch Informationen in Zusammenhang mit Schutzkonzepten, Auflagen und Bewilligungen.