Einreise in die Schweiz
Die Schweiz hat die Einreisebestimmungen der aktuellen epidemiologischen Lage angepasst.
Aktuell gelten folgende Bestimmungen: Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz wurden per 17.2.2022 aufgehoben. Es muss kein Impf- oder Genesungsnachweis, kein negatives Testresultat und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
Beachten Sie, dass die Fluggesellschaft oder das Fernbusunternehmen dennoch einen Test oder Maskenpflicht beim Boarding verlangen kann. Informieren Sie sich deshalb direkt bei der betreffenden Airline oder beim betreffenden Fernbusunternehmen über die Regeln, die bei ihnen gelten.
Einreiseverweigerung - Hinweis für ausländische Staatsangehörige
Möglicherweise dürfen Sie nicht in die Schweiz einreisen. Klären Sie vor Ihrer Reise folgende Fragen:
- Darf ich überhaupt in die Schweiz einreisen? Die Antwort finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM). Denn das SEM ist für die Einreisebestimmungen der Schweiz zuständig.
- Nur falls Ihre Einreise erlaubt ist: Welche Regeln gibt es? Die Antwort finden Sie auf dieser Webseite. Denn wir vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind für die grenzsanitarischen Massnahmen zuständig.
Personen, die mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft worden sind gelten als geimpft und können ohne Corona-Test in die Schweiz einreisen:
- Pfizer/BioNTech (BNT162b2 / Comirnaty® / Tozinameran)
- Moderna (mRNA-1273 / Spikevax / COVID-19 vaccine Moderna)
- AstraZeneca (AZD1222 Vaxzevria®/ Covishield™)
- Janssen / Johnson & Johnson (Ad26.COV2.S)
- Sinopharm / BIBP (SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell))
- Sinovac (CoronaVac)
Die Impfung muss mittels eines anerkannten Zertifikats oder eines anderen Impfnachweises belegt werden. Der Impfnachweis muss neben dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum auch das Datum der Impfung und den verwendeten Impfstoff enthalten.
Beachten Sie: Der Impfnachweis, der zur Einreise berechtigt, ist in der Schweiz an Orten mit Zertifikatspflicht nicht zulässig. An diesen Orten, z.B. in Restaurants oder Museen, ist nur ein Zertifikat gültig. Dies kann ein Covid-Zertifikat oder ausländisches anerkanntes Zertifikat sein.
Besitzen Sie kein in der Schweiz anerkanntes Zertifikat? Wenn Sie im Ausland geimpft worden sind, können Sie unter gewissen Voraussetzungen ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten auf der Seite des BAG oder auf unserer Kantonalen Zertifikats-Seite unter der Rubrik «Im Ausland geimpft oder genesen»
In einer Übergangsphase bis am 24. Oktober 2021 sind für den Zugang zu zertifikatspflichten Einrichtungen oder Veranstaltungen alle ausländischen Impfnachweise für die von der EMA zugelassenen Impfstoffe sowie für Lizenzprodukte dieser Impfstoffe gültig.
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was Sie nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Seite Einsatz des Covid-Zertifikats.
Allgemeine Verordnung
Das Online-Meldeformular entfällt.
empfohlene Browser: Chrome, Safari, Internet Explorer
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des BAG .