Covid-Zertifikat

Das Covid-Zertifikat dient als Nachweis für Personen, die

  • gegen Covid-19 geimpft sind,
  • eine Erkrankung bereits durchgemacht haben,
  • über ein negatives PCR-Test- bzw. Antigen-Schnelltest-Ergebnis verfügen. Die Antigen-Schnelltests müssen durch oder unter der Aufsicht von geschultem Fachpersonal in Testzentren, medizinischen Einrichtungen oder Apotheken erfolgen, welche vom Kanton berechtigt wurden, Covid-Zertifikate auszustellen.

Das Covid-Zertifikat enthält neben Name, Vorname, Geburtsdatum und einer Zertifikatsnummer auch die Angaben zur Covid-19-Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-Test- bzw. Antigen-Schnelltest-Resultat. Das Herzstück des Covid-Zertifikats ist der QR-Code.

 Zum Vorweisen eines Covid-Zertifikats können Sie entweder den Ausdruck oder die elektronische Version in der App nutzen. Zur Überprüfung Ihrer Identität beim Vorweisen Ihres persönlichen Covid-Zertifikats müssen Sie sich mittels Identitätsausweis oder Pass ausweisen.

Per 17.02.2022 wurde die Zertifikatspflicht in der Schweiz vom Bundesrat aufgehoben.

Das Covid-19-Zertifikat der Schweiz ist offiziell seit dem 9. Juli 2021 mit dem EU-Covid-Zertifikat kompatibel. Folglich wird das EU-Zertifikat in der Schweiz anerkannt und kann über die Schweizer Covid Certificate Check App verifiziert werden. Welche weiteren Länder über kompatible Zertifikate verfügen finden Sie hier. Umgekehrt wird das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat in diesen Ländern ebenfalls anerkannt (Achtung: Vom 16.11.21 bis zum 17.02.22 wurden mehrere Zertifikate ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind). Es gilt zu beachten, dass dies keine Garantie für die Einreise in andere Länder darstellt, und die Regelungen von Land zu Land verschieden sind und sich kurzfristig ändern können. Daher sind reiseinteressierte Personen gebeten, sich direkt beim Bundesamt für Gesundheit (Auslandsreisen und weltweite Zahlen (admin.ch)) und bei den Behörden des Ziellandes und der Fluggesellschaft über die genauen Reisebedingungen zu informieren. 

Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat und dessen Verwendung finden Sie auf der Website des BAG.

Bild Legende:
Entwurf des Covid-Zertifikats für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen auf Papier.

Die Gültigkeitsdauer der unterschiedlichen Zertifikatstypen innerhalb der Schweiz beträgt:

Genesungs-Zertifikat Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR- oder Antigen-Testresultat und dauert ab Zeitpunkt der Probeentnahme 180 Tage.
Impf-Zertifikat 270 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis (Ausnahme Janssen: Gültigkeitsbeginn ab dem 22. Tag nach Verabreichung)
Negatives PCR-Testzertifikat 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme
Negatives Antigen-Testzertifikat 24 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme

Weitere Informationen finden Sie hier.

  1. Genesung in der Schweiz -> Antrag via Nationale Antragsstelle (Ausnahme: Personen ohne Wohnadresse in der Schweiz beantragen das Zertifikat via E-Mail an [email protected])
  2. Genesung im Ausland mittels PCR-Test -> Antrag via Nationale Antragsstelle wenn Sie Schweizer/in oder eine Person mit Aufenthaltstitel oder Wohnsitz in der Schweiz sind
  3. Impfungen in einem basellandschaftlichen Impfzentrum-> Antrag via E-Mail [email protected] Bei sonstigen in der Schweiz durchgeführten Impfungen kontaktieren Sie bitte die impfende Stelle.
  4. Impfungen im Ausland -> Antrag via Nationale Antragsstelle wenn Sie Schweizer/in oder eine Person mit Aufenthaltstitel oder Wohnsitz in der Schweiz sind

Sollten Sie fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf Ihrem Zertifikat feststellen (zum Bsp. Name oder Geburtsdatum stimmen nicht überein mit den Angaben im Ausweis), bitten wir Sie, ein neues Zertifikat zu beantragen. Die Anfrage ist kostenlos. Bei Genesungszertifikaten von im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Personen und bei Impfzertifikaten von einem basellandschaftlichem Impfzentrum kann der Antrage per E-Mail (Unterlagen zur Impfung/Genesung, sowie Kopie von ID/Pass an [email protected]) eingereicht werden. In allen anderen Fällen kann der Wohnkanton (bei einer Genesung) oder die impfende Stelle kontaktiert werden.

Personen, welche über keinen Zugang zum Internet verfügen, können sich bei der kantonalen Infoline (Tel. 061 552 25 25, (Montag bis Freitag: 08.30 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr) melden.

Für den internationalen Reiseverkehr bleibt das Covid-Zertifikat weiterhin wichtig. Es ist davon auszugehen, dass viele Länder, insbesondere innerhalb des Schengen-Raumes, für die Einreise weiterhin ein Zertifikat verlangen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern ein Zertifikat für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin erforderlich sein wird. Deshalb werden die EU-kompatiblen Covid-Zertifikate in der Schweiz weiterhin ausgestellt. Wie Sie ein Covid-Zertifikat erhalten, erfahren Sie unter dem Punkt Beantragung von Zertifikaten in Basel-Landschaft.

Weitere Informationen zur Anwendung.

Das Covid-Zertifikat in der «COVID Certificate»-App

Ihre persönlichen QR-Codes können Sie auch scannen und in einer App auf Ihrem Mobiltelefon speichern. Dazu steht Ihnen die «COVID Certificate»-App seit dem 7. Juni 2021 kostenlos im Apple App Store und Google Play Store zum Herunterladen bereit.

Sie können danach mit der «COVID Certificate»-App den QR-Code auf Ihrem Covid-Zertifikat mit der Kamera scannen und auf Ihrem Mobilgerät speichern. Dabei werden Ihre Daten in keinem zentralen System gespeichert!

Sie können mehrere Covid-Zertifikate in der «COVID Certificate»-App speichern, beispielsweise mehrere negative Testresultate oder die Zertifikate von Familienangehörigen. Zudem können Sie sich in der App anzeigen lassen, wie lange das Covid-Zertifikat gültig ist und wann es in der Schweiz ablaufen wird.

Bild Legende:
COVID Certificate-App

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Covid-Zertifikat finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.

Bild Legende:

Informationen

des Bundesamts für Gesundheit BAG

Prüfen von Zertifikaten

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Wie prüfe ich ein Covid-Zertifikat