Booster-Impfung Gesundheitspersonal
Bei einem Grossteil des Gesundheitspersonals des Kantons Basel-Landschaft konnte Mitte Mai 2021 die Grundimmunisierung gegen COVID-19 durchgeführt werden im Rahmen von speziellen Impftagen. Weiteres Gesundheitspersonal hat sich bereits davor oder erst danach via reguläre Kanäle impfen lassen. Falls bei Ihnen seit Abschluss der Grundimmunisierung mehr als 6 Monate verstrichen sind, können sie sich jetzt eine Auffrischimpfung verabreichen lassen.
Bei der Umsetzung der Impfkampagne gegen Covid-19 halten wir uns im Kanton Basel-Landschaft weiterhin an die Vorgaben des Bundes, d.h. Impfstrategie und Impfempfehlung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) (nachfolgende Dokumente sind auf der BAG Webseite verfügbar):
- Covid-19-Impfstrategie (Stand 22.06.2021)
- Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 (Erstpublikation 12.01.21, letztes Update 26.11.2021 – 50 Seiten)
- Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff (Stand 26.11.21 - Supplementum zu den Empfehlungen für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 – 13 Seiten)
Diese Empfehlungen sind nun auch weitgehend durch entsprechende Swissmedic Zulassungen untermauert, welche am 23. / 26.11.2021 erfolgt sind.
NEU empfehlen EKIF und BAG eine Auffrischimpfung allen vollständig gegen Covid-19 geimpften Personen ab 16 Jahren frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung, wobei prioritär Personen über 65 Jahre geimpft werden sollen.
Die Auffrischimpfungen dienen (i) der Verbesserung des direkten und indirekten Schutzes vor schweren Erkrankungen insbesondere bei älteren Personen sowie häufigen milden Verläufen in allen Altersgruppen, (ii) der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und (iii) der Eindämmung der epidemischen Welle durch Verminderung der Viruszirkulation.
Die Impfempfehlung für Personen im Alter unter 30 Jahren wurde per 26. November 2021 an-gepasst: für Personen im Alter unter 30 Jahren wird neu präferenziell die Impfung mit Comirnaty® empfohlen. Die Gründe für diese Anpassung sind Nutzen-Risiko Abwägungen im Zusammenhang mit sehr seltener Myokarditis und Perikarditis - diese sind sehr ausführlich in der Impfempfehlung beschrieben, Kapitel 9.4, Seite 31-33. Unabhängig davon, ob Comirnaty® oder Spikevax® zur Grundimmunisierung verwendet wurde, wird für diese Altersgruppe neu auch bei der Auffrischimpfung präferenziell Comirnaty® empfohlen.
Für den Impfstoff der Firma Janssen Cilag (COVID-19 Vaccine Janssen®) besteht in der Schweiz zur Zeit keine Booster-Empfehlung von BAG.
NEU empfehlen EKIF und BAG eine Auffrischimpfung allen vollständig gegen Covid-19 geimpften Personen ab 16 Jahren frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung, wobei prioritär Personen über 65 Jahre geimpft werden sollen.
Gerne orientieren wir Sie nachfolgend über die verschiedenen Optionen für die Auffrischimpfung von Medizinalpersonen, Gesundheitsfachpersonen und Assistenzpersonal mit Patientenkontakt. Diese wird nun im Kanton priorisiert gegenüber der restlichen Bevölkerung geschehen, wie schon bei der Grundimmunisierung – aber ohne die Priorisierung der Bevölkerung über 65 Jahre zu gefährden. Wir zählen auf ihr Verständnis für dieses Vorgehen und danken Ihnen dafür!
Einzelne Kliniken im Kanton Basel-Landschaft bieten die Booster-Impfung ihrem Personal auch selbst an. Allen Kliniken wurde diese Option angeboten. Angestellte der Kliniken werden vom Arbeitgeber informiert falls es eigene Impfaktionen gibt.
Wer kann sich impfen lassen?
Zugelassen für die Covid-19-Booster-Impfung ist:
- Gesundheitspersonal, das im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft und arbeitstätig ist
- Gesundheitspersonal, das im Kanton Basel-Landschaft wohnt, aber in einem anderen Kanton arbeitet (inklusive Spitalpersonal in ausserkantonalen Spitälern)
- Gesundheitspersonal, das in einer Praxis oder Institution im Kanton Basel-Landschaft arbeitet, aber in einem anderen Kanton wohnt
- Gesundheitspersonal mit Wohnsitz im Ausland, sofern der Arbeitsort im Kanton Basel-Landschaft liegt
Personen in folgenden Berufen und mit entsprechender Bescheinigung sind für die Covid-19-Booster-Impfung zugelassen:
- Ärztinnen und Ärzte (sowie Assistenzpersonal mit direktem Patientenkontakt)
- Apothekerinnen und Apotheker
- Augenoptikerinnen und Augenoptiker
- Chiropraktikerinnen und Chiropraktiker
- Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker
- Drogistinnen und Drogisten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Hebammen
- Heime für Menschen mit Beeinträchtigungen/ Pro Senectute: Pflege- und Betreuungspersonal von BGP
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Logopädinnen und Logopäden
- Medizinische Masseurinnen und Masseure
- Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker
- Optometristinnen und Optometristen
- Osteopathinnen und Osteopathen
- Pharmaassistentinnen und Pharmaassistenten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Podologinnen und Podologen
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Rettungs- und Transportsanitäterinnen und -sanitäter
- Spitex: Pflegepersonal
- Zahnärztinnen und Zahnärzte (sowie Assistenzpersonal mit direktem Patientenkontakt)
Wann und wo wird geimpft?
Es gibt zurzeit drei verschiedene Optionen, eine Booster Impfungen zu erhalten.
Für Personen jünger als 30 Jahre, welche eine Auffrischimpfung gemäss den neusten BAG/EKIF Empfehlungen wünschen, stehen allerdings nur Option 1.) und 2.) zur Verfügung, da nur hier auch mit Comirnaty® geimpft wird.
Option 1: (Impfung mit Comirnaty® oder Spikevax®) - ALLE ALTERSGRUPPEN >16 Jahre
Spezieller Impftag am Samstag 4. und Sonntag 5. Dezember
Geimpft wird im Impfzentrum Muttenz (Stegackerstrasse 12) zu speziellen Zeiten. Die genauen Zeiten werden bei der Online Anmeldung ersichtlich sein.
Option 2: (Impfung mit Comirnaty® oder Spikevax®) - ALLE ALTERSGRUPPEN > 16 Jahre
Möglichkeit 2: Booster-Impfung im Impfzentrum Mitte in Muttenz (Stegackerstrasse 12) zu den ordentlichen Öffnungszeiten
Wie kann ich mich zur Impfung anmelden?
Bei beiden Möglichkeiten ist eine Anmeldung über die Kantonale Website zur Covid-Impfung notwendig. Bei der Anmeldung muss bei der Frage nach Gesundheitspersonal mit «Ja» geantwortet werden. Anschliessend steht im Online Anmeldeprozess die Auswahl zwischen Option 1.) und 2.) zur Verfügung.
Option 3 (nur Spikevax®): Impfen in Arztpraxen und Apotheken - ALTER ÜBER 30 JAHRE
Bitte beachten: Hier kommt nur der Impfstoff Spikevax ® von Moderna zum Einsatz.
- Eine vorgängige Terminvereinbarung ist erforderlich.
- Bitte kontaktieren Sie direkt die gewünschte Arztpraxis oder Apotheke.
- Wie in den Impfzentren ist die Impfung für die Impfwilligen auch hier gratis.
Personen, welche jünger als 30 Jahre alt sind und welche entgegen der BAG/EKIF Empfehlung eine (on-label) Impfung mit Spikevax® vorziehen, wird eine vorgängige Abklärung mit der Impf-stelle empfohlen (Informations-, Aufklärungs- und Dokumentations-pflicht).
Hier finden Sie eine Liste der Arztpraxen und Apotheken im Kanton in denen Impfungen durchge-führt werden.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
- Vom Arbeitgeber unterzeichnete Bescheinigung Gesundheitspersonal
- Ausweis (ID oder Pass)
- Krankenkassenkarte
- Nachweis über die Grundimmunisierung (Impfnachweis oder Zertifikat in Papier oder App)
- Ausgefülltes Gesundheitsdokument (verfügbar online oder vor Ort)
- Impfausweis (falls Eintrag gewünscht)
Zulassung ins Impfzentrum
Um im Impfzentrum Zutritt zu erhalten, muss bei der Booster-Impfung eine vom Arbeitgeber unterzeichnete ‘Bescheinigung Gesundheitspersonal’ beim Check-In im Impfzentrum abgegeben werden.
Achtung: ohne Bescheinigung, keine Zulassung zur Impfung
Bescheinigung Gesundheitspersonal zur Durchführung der Covid-19-Booster-Impfung (Bitte zur Impfung mitbringen; ansonsten werden Sie im Impfzentrum abgewiesen)