Corona-Impfung
Neuer Impfstoff Novavax
Der Impfstoff Novavax ist durch die EKIF bewilligt. Aktuell ist dieser noch nicht verfügbar. Sobald wir mehr Informationen haben, werden wir über die Verfügbarkeit informieren.

Impfung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Im Impfzentrum Mitte in Muttenz besteht das Angebot einer kostenlosen Impfung auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Flüchtlinge können die Walk-in-Angebote nutzen. Idealerweise führen sie Ihre Identitätsdokumente mit sich.
Kinder (5-11 Jahre) nach 1. Impfung und vor geplanter 2. Impfung an Covid-19 erkrankt
- Eine 2. Impfung ist nicht notwendig
- Impfausweis zum Nachtragen der Impfung und durchgemachten Covid-Infektion (inklusive Kopie Impfnachweis und Kopie Testergebnis Covid positiv) bitte einsenden an: Dr. med. Hans Vogt, ärztlicher Gesamtleiter IZ BL; IZ Muttenz, Stegackerstrasse 12, 4132 Muttenz. Nach einigen Tagen wird der nachgetragene Impfausweis per Post an die Heimadresse zugestellt.
- Für weitere Fragen melden Sie sich bitte über [email protected].
Wo kann ich mich impfen lassen?
Sie können sich für die Grundimmunisierung oder die Booster-Impfung entweder im Impfzentrum Muttenz oder in einer Arztpraxis oder Apotheke, die über den ganzen Kanton verteilt sind, impfen lassen.
Öffnungszeiten Walk-In Muttenz
- Melden Sie sich für eine Booster-Impfung unter covid19.impf-check.ch an.
Weitere Informationen zum Impfzentrum finden Sie hier.
Weitere Dokumente
Merkblatt: Impfung für Jugendliche ab 12 Jahren (PDF) und weitere Informationen zur Impfung von Jugendlichen (FAQs)
Merkblatt: Informationen für chronisch Kranke, Schwangere und 65+ (PDF)
Factsheet: Covid-19 Impfung mit mRNA-Impfstoff (PDF)
Factsheet: Merkblatt Auffrischimpfung (PDF)
Factsheet: Covid-19 Impfung mit Vektor-Impfstoff (PDF)
Informationen zu möglichen Nebenwirkungen der Impfungen gegen Covid-19 (PDF)
- Schweizer und ausländische Staatsbürger ab 5 Jahren mit einer schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung
- Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Krankenkassenkarte (KVG Schweiz)
- Ausländische Staatsbürger ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung, die in der Schweiz wohnen
- Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Schweizerische Aufenthaltsbewilligung
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung
- Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Nachweis der Arbeitstätigkeit eines Arbeitsgebers in der Schweiz
- Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländische Staatsbürger ohne schweizerische obligatorische Krankenversicherung, die nicht in der Schweiz wohnen aber die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, Kinder oder Eltern und Schwiegereltern von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind und im gleichen Haushalt leben
- Nachweis: Identitätskarte oder Pass und Bestätigung unterschrieben von Ihnen sowie einer Auslandschweizerinnen oder einem Auslandschweizer, dass Sie Lebenspartner, Kind, Eltern oder Schwiegereltern sind und im selben Haushalt leben
Bitte beachten Sie, dass wir Personen, welche die obigen Bedingungen nicht erfüllen, trotz Erhalt eines Impftermins am Eingang des Impfzentrums abweisen müssen. Die Impftermine werden in solchen Fällen gelöscht.
Empfohlen wird die Impfung innerhalb 3 Monate nach Infektion. Frühestmöglich ist die Impfung aber erst 4 Wochen nach einer Infektion bzw. Isolationsende. Falls die Infektion mehr als 3 Monate zurückliegt liegt, wird empfohlen die Impfung sobald wie möglich zu machen.
Es ist nur eine Impfung notwendig, es können aber auch zwei Impfungen gemacht werden.*
Personen mit einer ärztlich diagnostizierten Immunschwäche sollten sich innerhalb 3 Monate nach durchgemachter Erkrankung zweimal impfen lassen
Bei weiteren Fragen: +41 61 522 52 52
*gewisse Länder verlangen bei der Einreise zwei Impfungen um als vollständig geimpft zu gelten
Nach einer Impfung kann es innerhalb weniger Tage zu milden Lokal- und Allgemeinreaktionen kommen, die in der Regel innerhalb von drei Tagen von selbst abklingen. Hierzu zählen z.B.:
- Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle
- leichte grippale Beschwerden wie Abgeschlagenheit und Unwohlsein, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, leichtes Fieber
- Lymphknotenschwellung, z.B. in der Achse
Diese vorübergehenden Reaktionen sind in der Regel unbedenklich und ein Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff.
Bei Beschwerden, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen übersteigen oder Sie nicht einordnen können, wenden Sie sich in an folgende Stellen:
- Hausärztin oder Ihren Hausarzt
- Telefonische Beratung Ihrer Krankenkasse
- Telefonischer Notfalldienst
Wir leiten alle uns gemeldeten Nebenwirkungen an die swissmedic weiter. Nebenwirkungen können Sie in unserem Online-Formular melden.
Begeben Sie sich bei schweren Beeinträchtigungen umgehend in ärztliche Behandlung oder kontaktieren Sie die Notfallnummer 144.
Antworten zu weiteren häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie hier.
Wenn Sie sich für einen Impftermin registrieren oder einen Termin verschieben möchten, bitten wir Sie, dies wenn immer möglich auf elektronischem Weg zu versuchen. Sie können dies über die Internetseite des Kantons respektive über den Link, der Ihnen mit der Terminbestätigung zugeschickt wurde, tun.
Kontaktnummer
Für weitere Auskünfte besuchen Sie bitte das kantonale Infoportal zu Covid-19.
Infoline BAG Covid-19-Impfung (Auskünfte genereller Natur, keine Auskunft zu Terminen):
+41 58 463 00 00