Zuweiserinfo
Sie möchten Ihr Kind auf Covid-19 testen lassen?
Alle Kinder ohne Symptome oder mit leichten Symptomen, die keine kinderärztliche Beurteilung benötigen, müssen ab dem 3.1.2022 am Universitätsspital Basel (USB) getestet werden. Die Notwendigkeit für einen Test gilt es vorgängig mit einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin abzuklären. Der Test am USB ist nur mit einer vorgängigen Online-Terminbuchung möglich.
Säuglinge unter 6 Monaten sollen kinderärztlich beurteilt werden. Falls dies bei ihrem Kinderarzt oder ihrer Kinderärztin nicht möglich sein sollte, können Säuglinge auch auf der Notfallstation des UKBB beurteilt werden.
Neu erfolgen die Einsätze der Mobilen Einheit via die Abklärungs- und Teststation BL Feldreben in Muttenz. Weiter Infos siehe unten.
Der Kanton Basel-Landschaft (VGD, kantonsärztlicher Dienst) verfolgt bei der Diagnostik von COVID-19 eine duale Strategie. Den niedergelassenen Ärzten ist es freigestellt, ob sie in der Praxis selbst den Abstrich auf COVID-19 vornehmen wollen oder ob sie diesen an die kantonale Abklärungsstation delegieren wollen. Es gelten dabei sowohl in der Abklärungsstation als auch in den Praxen die Vorsichtsmassnahmen des BAG bezüglich der Probeentnahme auf COVID-19.
Mobiles Testteam
- Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten
- Krankenkasse, AHV Nummer (falls vorhanden)
- Aktuelle Adresse, Kontaktnummer des Patienten/Angehörige/Station falls APH/Institution
- Auftraggeberinfo mit Name und Mail/Kontaktnummer
- Kurze Angabe der Indikation für den Abstrich
Getestet werden Patienten gemäss den aktuellen BAG Kriterien. Das Resultat erhält der auftraggebende Arzt/Aerztin, Institution einerseits auf postalem Weg und andererseits direkt via Viollier v-consult/Mail (nur HIN-Mail).