Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen: 

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
  • Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl
  • Reduzierter Tarif für alle Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Zu den Aufgaben aus dem Kinder- und Jugendzahnpflege-Gesetz gehören:

  • Aufsicht über die Kinder- und Jugendzahnpflege von Gemeinden und Schulheimen
  • Bewilligung von Beiträgen an die kieferorthopädischen Zahnbehandlungen, abhängig vom Schweregrad der Zahnfehlstellung und von der finanziellen Situation der Familie.
  • Bewilligung von Behandlungen durch ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzten

Kinder- und Jugendzahnpflegetarif 2023

Vademecum KJZ 2023

Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich.

Beitrittserklärung zur Kinder- und Jugendzahnpflege  
 >  Formulare: Deutsch || Albanisch || Serbo-Kroatisch  || Italienisch || Türkisch || Französisch  || Englisch

Weitere Formulare

Subventionsantrag

Rechte und Pflichten

Compliancemangel

Ausserkantonale Behandlung Kinder- und Jugendzahnpflege
>   Formular

 


Adresse 
Volkswirtschafts- und
Gesundheitsdirektion
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal

Lageplan

Kontakt
Kantonszahnärztin
Dr. med. dent.

Anja von Büren

Sekretariat
Daniela Senapo
Tel. 061 552 60 67
Fax 061 552 69 35

[email protected]

Berufsbewilligungsgesuche