Entsorgung Betäubungsmittel
Amt für Gesundheit
Abteilung Heilmittel
AB 6. JULI NEU: RHEINSTRASSE 16 (2. Stock)
4410 Liestal
T 061 552 62 24
Lieferadresse Postsendungen (Einschreiben):
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Amt für Gesundheit
Abteilung Heilmittel
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
[email protected]
GLN 7601001067721
Per Post (Mengen bis 2 kg):
Betäubungsmittel inkl. Lieferschein(e) per Einschreiben an die obengenannte Adresse senden.
Abgabezeiten:
Die Betäubungsmittel können inkl. Lieferschein(e) auch zu folgenden Zeiten persönlich an der Rheinstrasse 16, in Liestal abgegeben werden:
Dienstag / Mittwoch / Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr (exkl. an Feiertagen).
Hinweis:
Für Betäubungsmittel, die zur Entsorgung bestimmt sind, gelten die gleichen Lagervorschriften wie für verkehrsfähige Betäubungsmittel. Die Lagerung muss so erfolgen, dass Diebstahl und Abzweigungen ausgeschlossen sind (vgl. dazu § 8 der kantonalen Arzneimittelverordnung; SGS 913.11).
Für Einsendungen von Betäubungsmitteln aus dem eigenen Verfall muss der Lieferschein akkurat ausgefüllt werden. Für Betäubungsmittel aus Patientenrücknahmen hingegen, entfallen Detail- und Mengenangaben. Es muss auf dem Lieferschein lediglich "Patientenrückgabe" angekreuzt werden. Bei der Einsendung sollen Patientenrückgaben und Bestände aus eigenem Verfall für eine erleichterte Kontrolle physisch getrennt werden (Gummiband, Papiersack). Der Lieferschein dient als Entsorgungsprotokoll und wird nach Überprüfung in der Abteilung Heilmittel an den Lieferbetrieb per Post retourniert.
Kontrollierte Substanzen der Verzeichnisse a, d und e in Mengen über 2 kg
Das Vorgehen ist mit der Kantonsapothekerin zu vereinbaren. Grössere Mengen müssen in der Regel durch die Verursacherbetriebe (z. B. Grosshändler, Herstellungsbetriebe) unter Aufsicht der Kantonsapothekerin direkt bei der Entsorgungsstelle abgeliefert werden.
Für weitere Informationen vgl. Merkblatt Entsorgung von Betäubungsmitteln.