Unbedenklichkeitserklärungen

Apotheker/-innen und Drogist/-innen, die im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung im Kanton Basel-Landschaft sind und in einem anderen Kanton eine Berufsausübungsbewilligung beantragen wollen, benötigen in der Regel für ein Bewilligungsverfahren im anderen Kanton eine Unbedenklichkeitserklärung (englisch: Certificate of Good Standing). Diese Unbedenklichkeitserklärung kann beim Kantonsapotheker beantragt werden.

Der Antrag  kann direkt über das Onlineformular ausgefüllt und mit allfälligen Beilagen eingereicht werden.

Alternativ ausgefülltes PDF und Beilagen per E-Mail an: [email protected]
oder
per Post an: Kantonsapothekerin, Amt für Gesundheit, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal