Heilmittel
Die Kantonsapothekerin / der Kantonsapotheker bzw. die Abteilung Heilmittel ist die kantonale Vollzugsbehörde für eidgenössische und kantonale Gesetze im Bereich der Heilmittel. Sie engagieren sich für die öffentliche Gesundheit und stellen sicher, dass die Dienstleistungen im Heilmittelbereich von qualifizierten Anbietern erbracht werden.
Aufgaben
- Vollzug der Heilmittelgesetzgebung im Zuständigkeitsbereich
- Erteilung der im Heilmittelbereich erforderlichen Bewilligungen
- Überwachung der im Heilmittelbereich tätigen Personen und des Heilmittelverkehrs (Werbung, Anzeigen, Publikationen) in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden
- Überwachung der Betriebe, die Heilmittel herstellen, lagern, vertreiben oder abgeben, soweit der Kanton dafür zuständig ist
- Information und Beratung in heilmittelrechtlichen Fragen
- Entsorgung von Betäubungsmitteln
AKTUELLES AeGBL Veranstaltung: Inspektionen Heilmittel in Arztpraxen Medizinische Anwendung von Cannabis: Informationen zur revidierten gesetzlichen Grundlage erhält die Ärzte- und Apothekerschaft unter folgenden Links: |