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Evaluation APG

leicht aufgeklapptes Laptopselfmade with KI

Das seit 1. Januar 2018 gültige Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) wird einer Zwischenevaluation unterzogen. Ein externes Evaluationsinstitut wurde beauftragt, die verschiedenen Stakeholder (Kanton, Versorgungsregionen, Gemeinden, Leistungserbringer, Seniorenorganisationen etc.) zu befragen. Mit der Zwischenevaluation sollen mögliche Handlungsempfehlungen in Bezug auf eine Weiterentwicklung des APG und in Bezug auf Massnahmen, die innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens umgesetzt werden könnten, ermittelt werden. 

Hintergrund der Zwischenevaluation ist die Vision des Regierungsrats gemäss Aufgaben- und Finanzplan 2026-2029, S. 31:

Der Regierungsrat will…

  • die optimierte Gesundheitsversorgung im ambulanten, intermediären und stationären Bereich weiter vorantreiben und mittels innovativer Projekte die Verlagerung von stationär zu ambulant fördern.
  • den Anstieg der Gesundheitskosten im stationären wie auch im ambulanten Bereich durch regional koordinierte Massnahmen dämpfen.
  • der Zusammenarbeit mit Gemeinden, Nachbarkantonen, Verbänden sowie privaten und öffentlichen Institutionen zur bestmöglichen horizontalen und vertikalen Integration des Gesundheitssystems einen hohen Stellenwert zumessen.
  • zum verstärkten Aufbau einer integrierten Versorgung innovative Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Versorgungsangebote ermöglichen.

Erste Ergebnisse der Studie sind Ende 2026 zu erwarten. 

Kontakt: Jolanda Eggenberger
[email protected]

Projektorganisation Evaluation APG

Die Projektorganisation sieht wie folgt aus: