Massnahmen und Gesetzesvollzug
Einführung einer Verkaufsbewilligung für Tabakwaren
Der Kanton Basel-Landschaft will die Einführung einer Verkaufsbewilligung für Tabakwaren, analog zu den Bewilligungen für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken, prüfen.
Vollzug Kantonales Alkohol- und Tabakgesetz (KaATG) (inkl. Monitoring Testkäufe)
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion kontrolliert die Verkaufsstellen und kann dazu Testkäufe durch Minderjährige vornehmen lassen. Zudem ist sie zuständig für Meldungen bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz.
Vollzug Gesetz Schutz vor Passivrauchen
Der Vollzug der kantonalen und nationalen Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen wird von verschiedenen Dienststellen der kantonalen Verwaltung getätigt. Die Überprüfung der Einhaltung der Gesetze in Gastronomiebetrieben, Betrieben etc. ist einerseits Teil von Routinekontrollen und andererseits, wird auf Meldungen und Beschwerden reagiert. Im Kanton Basel-Landschaft gilt ein totales Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen inkl. Gastwirtschaftsbetrieben. Fumoirs sind nur erlaubt, wenn diese unbedient und räumlich abgetrennt sind und separat belüftet werden. Wichtige FAQ zum Bundesgesetz und zu dessen Anwendung finden Sie hier.
Arbeitsplatz: Arbeitsinspektorat des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit der VGD