Schulgesundheitskommission

Die Mitglieder der Schulgesundheitskommission werden auf Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirketion vom Regierungsrat auf eine Amtsperiode (vier Jahre) gewählt.

Zuständigkeiten der Schulgesundheitskommission

  • Antragstellung des genauen Umfanges der gesetzlichen schulärztlichen Untersuchungen zuhanden der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
  • Festlegen der Dokumente für den schulärztlichen Dienst
  • Erarbeitung von Empfehlungen zu schulgesundheitlichen Fragen und für die beratende Funktion von Schulärztinnen und Schulärzten
  • Stellungnahmen zu schulgesundheitlichen Fragen
  • Beratung des Amtes für Gesundheit zu Erhebungen im Schulbereich
  • Stellungnahmen zu Beschwerden
Kontakt
Mirjam Urso
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Telefon: 061 552 59 08
E-Mail:

 

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