Schulärztliche Untersuchungen
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei schulärztliche Untersuchungen.
Die Untersuchungen finden gemäss der Anleitung für schulärztliche Untersuchungen BL statt :
- bei Kindergarteneintritt: Untersuchung erfolgt nach den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP), 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung.
- 5. Primarklasse: Untersuchung durch Privatärztinnen, Privatärzte nach den Empfehlungen der SGP, Untersuchung durch die Schulärztinnen, Schulärzte gemäss den kantonalen Vorgaben.
- 2. Sekundarklasse (8. Klasse): es erfolgt eine Kontrolle des Impfstatus durch die jeweils gewählten Schulärztinnen, Schulärzte. Bei Bedarf können die Schülerinnen und Schüler das Angebot einer individuellen freiwilligen Konsultation wahrnehmen.
Alle Kinder erhalten mit der Anmeldung für den Schuleintritt eine Laufkarte (mit Sichthülle).
Die Untersuchung bei Kindergarteneintritt, in der 5. Primarklasse und die Impfstatuskontrolle in der 2. Sekundarklasse werden auf dieser Karte bestätigt. Die Karte wird während der Schulzeit in der Schule aufbewahrt und für die Untersuchungen den Erziehungsberechtigten übergeben. Nach Ende der Schulzeit wird die Laufkarte an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Die schulärztliche Untersuchung bei Kindergarteneintritt ist Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und wird von den Krankenkassen finanziert.In der 5. Primarklasse geht die privatärztliche Untersuchung zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Einige Krankenkassen übernehmen diese Leistung (abzüglich dem Selbstbehalt). Die schulärztliche Untersuchung geht zu Lasten der Gemeinden.
In der 2. Sekundarklasse werden die Kosten für das Angebot vom Kanton (VGD) getragen.