Umgang mit ärztlichen Zeugnissenhttps://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/gesundheitsforderung/schulgesundheit/empfehlungen/umgang-mit-aerztlichen-zeugnissenhttps://www.baselland.ch/logo.png
Umgang mit ärztlichen Zeugnissen
Die Schulgesundheitskommission hat Empfehlungen z.H. der Schulleitungen entwickelt, in welchen Fällen für Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern ein ärztliches Zeugnis eingefordert werden soll: