Schulgesundheit
Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist von zentraler Bedeutung, damit sie sich optimal entwickeln können. Deshalb ist es wichtig dass alle Schülerinnen und Schüler während der gesamten Schulzeit (vom Kindergarteneintritt bis Schulaustritt) Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise können allfällige Beeinträchtigungen der Gesundheit früh erfasst und behandelt werden. Dafür setzen sich die Kantonale Verwaltung (Amt für Gesundheit), die Ärztinnen und Ärzte (Liste Schulärztinnen und Schulärzte BL) und die Schulgesundheitskommission mit ihrer Arbeit ein.
Gesetzliche Grundlagen für die Schulgesundheitsuntersuchungen: Schulgesundheitsgesetz, Verordnung über den schulärztlichen Dienst
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