Ungeplante Schwangerschaft, Hilfe und Unterstützung

Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen
Die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen erfüllen im Auftrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion die durch Bundesgesetz vorgeschriebene unentgeltliche Beratung von schwangeren Frauen und der unmittelbar Beteiligten zu den Themen Schwangerschaft, ungeplante Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsabbruch bei Jugendlichen (spezialisierte Beratungsstelle für Jugendliche unter 16 Jahren), Psychosoziale Beratung zur Pränataldiagnostik.

Die Beratungsstelle befindet sich an den Standorten Binningen und Liestal.

Weitere Informationen finden sie auf folgenden Links

Postpartale Depression

Innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt erkranken 10-15% der Frauen an der sogenannten postpartalen Depression. Eine rechtzeitige Behandlung kann Kind und Mutter schützen. Eine Schwangerschaft wie auch eine Geburt sind mit körperlichen und hormonellen Veränderungen verbunden. Eine Belastung, die Spuren hinterlässt: Bei 50% der Mütter treten in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung Stimmungsschwankungen auf. Dieser sogenannte Babyblues hat keinen Krankheitswert und klingt bereits nach einigen Tagen von selbst wieder ab. Schwerwiegender und stärker ausgeprägt ist hingegen die postpartale Depression, die im ganzen ersten Jahr nach der Geburt auftreten kann. Natürlich können auch Väter an einer postpartalen Depression erkranken. 
Der Verein Postnatale Depression Schweiz klärt über diese Krankheit auf und setzt sich dafür ein, dass die Betroffenen rasch die richtige Hilfe finden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Liste der Kliniken und Psychotherapiestationen in der Schweiz, die über Mutter-Kind-Plätze verfügen. 

Beratung und weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

Kinderseele Schweiz hat zudem einen Kurzfilm zur postnatalen Depression produziert:  Ein betroffenes Elternpaar erzählt

Anlauf- und Beratungsstellen weibliche Beschneidung

Ein Projekt für Betroffene und Fachpersonen: Gemeinsam mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren informiert und sensibilisiert die kantonale Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen Basel-Landschaft Betroffene und Personen aus deren Umfeld. Im Rahmen des Projektes werden Schulungen für Fachpersonen angeboten. Das Pilotprojekt der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt leistet damit einen Beitrag zu den internationalen Bemühungen gegen weibliche Genitalbeschneidung und schützt Migrantinnen in der Schweiz.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Vertrauliche Geburt - ein Angebot für Mütter in Not

Schwangere Frauen in Notsituationen haben die Möglichkeit, ihr Baby unter Wahrung ihrer Identität im Bethesda Spital Basel oder der Frauenklinik Baselland in Liestal vertraulich gebären zu können.

Beim Eintritt erhalten die Schwangeren ein Pseudonym und ihre Krankenakte wird vertraulich behandelt. An das Zivilstandsamt wird die Geburt als "vertrauliche Geburt" gemeldet, eine automatische Meldepflicht an die Einwohnerbehörden bleibt aber aus. Im Gegensatz zu einer Abgabe in einem Babyfenster sind die Geburtsbedingungen in einem Spital für Mutter und Kind deutlich sicherer, da eine medizinische und persönliche Betreuung gewährleistet ist. Die Mutter kann - wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt - bereits wenige Stunden nach der Geburt das Spital verlassen. Das Neugeborene wird auf der Wochenbettstation durch eine Bezugsperson betreut und bleibt auf der Station, bis die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), eine Übergangsfamilie für das Baby organisiert hat. Die Mutter darf ihr Kind im Spital jederzeit besuchen und kann auch in der Übergangsfamilie ihr Kind sehen. Bis zur Adoptionsfreigabe gilt eine Frist von sechs Wochen. Danach erhält die Mutter noch einmal eine sechswöchige Widerrufsfrist des Adoptionsverfahrens, bis das Kind definitiv in eine Adoptivfamilie gegeben werden kann. Bei der vertraulichen Geburt wird die Identität der Mutter dem Zivilstandsamt weitergeleitet. Das Kind hat nach Erreichung seiner Volljährigkeit das Recht, die Identität seiner Mutter zu erfahren.

Männerbüro Region Basel

Beratung für Männer bei Fragen, welche die Rolle der werdenden Väter bei der ungeplanten Schwangerschaft der Partnerin betreffen. 

Heime und Pflegefamilien

Eine Unterbringung ausserhalb der Herkunftsfamilie wird in Betracht gezogen, wenn andere familienstützende oder -entlastende Massnahmen nicht genügen und Betreuung, Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen im bisherigen Lebens- und Schulumfeld nicht ausreichend gewährleistet sind. Sie bedeutet einen starken Eingriff in die Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen sowie seiner Familie, sodass vorgängig geprüft werden muss, ob aufsuchende Familienarbeit nicht ausreichend Unterstützung gewährleistet. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote AKJB.