Schutz der Arbeitnehmerinnen

Schwangere Frauen und stillende Mütter sind bei der Arbeit bestimmten Risiken besonders ausgesetzt. Ziel ist es, sie zu schützen, ebenso das ungeborene und später das gestillte Kind. Schwangere Frauen und stillende Mütter haben besondere Bedürfnisse. Das ungeborene Kind der arbeitenden Mutter bedarf besonderer Schutzmassnahmen. Eine schwangere Frau muss sich schonen, um die Gesundheit ihres Kindes zu schützen. Nach der Geburt des Kindes braucht sie zudem Zeit, um sich auszuruhen, ihr neues Leben zu organisieren und um ihr Kind zu stillen. Zudem existieren Arbeitsbedingungen, die für die schwangere Frau besonders schädlich sind, sie darf z.B. auf keinen Fall Stoffen ausgesetzt werden, die Missbildungen des Fötus auslösen könnten.

Von Gesetzes wegen herrscht weder grundsätzlich eine Verpflichtung noch eine genaue Frist, innert welcher eine Schwangere den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss. Schliesslich ist es Ihre persönliche Angelegenheit, wann Sie sich tatsächlich Gewissheit über Ihren Zustand verschafft haben. Somit können Sie selbst entscheiden, wann Sie den Chef oder die Chefin informieren. Sobald die Frau aber von ihren Rechten als Schwangere profitieren will, z.B die Schutzbestimmungen für Schwangere und insbesondere der Kündigungsschutz, muss Sie ihren Arbeitgeber informieren.

Broschüre zum Mutterschutz des Bundes

Mutterschaftsentschädigung AHV

Weitere Informationen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen - Bund

Weitere Informationen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen - KIGA Baselland

 

Kontakt
Lisa Faust
Telefon 061 552 62 88
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