Konzept Frühe Förderung

Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden sind bereits zusammen mit privaten Anbieterinnen und Anbietern im Bereich der Frühen Förderung aktiv. Es besteht Bedarf für eine koordinierte Frühe Förderung, welche sicherstellt, dass Fachpersonen untereinander vernetzt sind und insbesondere Familien mit erhöhtem Bedarf durch passende Angebote rechtzeitig erreichen.

Das Konzept Frühe Förderung wurde unter Federführung der Bildungs- Kultur und Sportdirektion gemeinsam mit Fachpersonen aus der Sicherheitsdirektion, der Finanzdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion erarbeitet. Es beschreibt die Gesamtsituation des Frühbereichs im Kanton und fasst die fachliche Grundhaltung zusammen. Es benennt Ziele, zeigt den Handlungsbedarf auf und klärt Zuständigkeiten. Damit dient das Konzept für eine Vielzahl an Personen, die im Kanton Basel-Landschaft im Frühbereich aktiv sind, als Grundlagenpapier.

Die strategische Ausrichtung des Konzepts Frühe Förderung basiert auf fünf Grundsätzen:

1. Die Familie ist der wichtigste Ort der Frühen Förderung.

2. Frühe Förderung durch den Staat ist eine subsidiäre Aufgabe.

3. Die Angebote der Frühen Förderung sind freiwillig und richten sich grundsätzlich an alle Familien mit Kindern bis zum Eintritt in die Primarstufe (Kindergarten), wobei es bedarfsgerechte selektive und indizierte Angebote für Familien und Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf gibt.

4. Frühe Förderung ist eine Querschnittaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden sowie von privaten Akteurinnenund Akteuren, die es zu koordinieren gilt.

5. Qualität und Weiterbildung sind wichtige Faktoren, um Frühe Förderung zu gestalten.

Basierend auf diesen fünf Grundsätzen wurden im Rahmen der Konzeptentwicklung entsprechende Handlungsfelder abgeleitet. Diese sind:

Handlungsfeld 1: Sensibilisieren und informieren

Handlungsfeld 2: Bedarfsgerechte und niederschwellige Angebote fördern und Anreize schaffen

Handlungsfeld 3: Koordinieren und vernetzen

Handlungsfeld 4: Qualität sichern und steigern

Handlungsfeld 5: Aus- und Weiterbildung fördern

Die vier Direktionen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), Sicherheitsdirektion (SID), Finanz- und Kirchendirektion (FKD) und Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) stimmen sich unter der Leitung der BKSD untereinander ab und setzen in den Handlungsfeldern konkrete Massnahmen um. Damit leistet der Kanton einen wesentlichen Beitrag zur Frühen Förderung und zur Chancengerechtigkeit für die Kinder im Kanton. Massnahmen von privaten Anbieterinnen und Anbietern und Gemeinden sind im Konzept nicht enthalten. Deren Bestrebungen und das Zusammenwirken aller Akteurinnen und Akteure sind jedoch zentral für das Aufwachsen kleiner Kinder im Kanton Basel-Landschaft.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

 

Kontakt:

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Telefon 061 552 17 81

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