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Jugendschutz
Merkblätter und Informationen zum Jugendschutz
- Informationsblatt Jugendschutz und Tabakwaren finden Sie Informationen in Bezug auf den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren an Jugendliche sowie weitere nützliche Hinweise (inkl. Informationen zu den Testkäufen).
- Für Patente, Bewilligungen und Merkblätter zum Alkoholverkauf, Gaststättenbewilligungen etc. sowie die Führung der Listen der Verkaufsstellen mit Bewilligungen zum Alkoholverkauf ist das Pass- und Patentbüro der Sicherheitsdirektion zuständig.
- Für den Jugendmedienschutz ist die nationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenz zuständig.
Angebote zum Jugendschutz inkl. Hilfsmaterialien
- Hinweisschilder Jugendschutz: Bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sind Hinweisschilder (A4-Format, Karton) erhältlich, mit denen auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht werden kann. Diese können kostenlos bestellt werden:
Gesundheitsförderung Baselland, Telefon 061 552 62 80, gesundheitsfoerderung@bl.ch - Altersrechner: Zur Unterstützung der Berechnung des gesetzlichen Mindestalters beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren bietet die Gesundheitsförderung Baselland einen Altersrechner an:
Gesundheitsförderung Baselland, Telefon 061 552 62 80, gesundheitsfoerderung@bl.ch - JALK ID-Scan App: Mit der «Jalk ID-Scan App» wird die Überprüfung des Schutzalters beim Verkauf alkoholischer Getränke und Tabakwaren zum Kinderspiel. Mit dem Smartphone können ID, Pass, oder Führerausweis gescannt werden, um rasch und zuverlässig zu sehen, ob Alkohol oder Tabak an die Kundschaft abgegeben werden darf. Die App ist eine Entwicklung vom Blauen Kreuz in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Zollverwaltung. Der Datenschutz ist gewährleistet, da beim Scannen der ID keine Fotos aufgenommen und keine Daten gespeichert werden. Das Ergebnis der Überprüfung ist nur einmal, für wenige Sekunden auf dem Gerät sichtbar. Ein wichtiger Vorteil der App ist, dass diese auch ohne Internet-Verbindung funktioniert. Die App Jalk ID-Scan ist kostenlos: iOS/ Android
- Kostenloses online-Schulungsangebot jalk.ch: Erweitern Sie Ihr Wissen oder das Ihrer Mitarbeitenden im Jugendschutz– in nur 30 Minuten absolvieren Sie die informative Online-Schulung jalk.ch. Die Plattform bietet dem Verkaufs- und Servicepersonal neben grundlegenden Informationen zum Thema Jugendschutz und Alkohol die Möglichkeit, einen personalisierten Schulungsnachweis zu erlangen. Dieser kann ausgedruckt oder in elektronischer Form an die Verkaufsstellenleitung, an das Fest-OK oder an die Gemeindebehörde weitergeleitet werden.
- Schulungen des Verkaufspersonals: Es werden Workshops zur Unterstützung des Verkaufspersonal in Bezug auf die Umsetzung des Jugendschutzes und der gesetzlichen Vorgaben angeboten. Weitere Informationen direkt bei: Blaues Kreuz beider Basel, Rea Ammann, 061 261 56 13, [email protected], WhatsApp
- Kontrollbänder: Zur Kennzeichnung des Alters bei Festveranstaltungen sind Kontrollbändchen erhältlich bei: Blaues Kreuz beider Basel, Rea Ammann, 061 261 56 13, [email protected], WhatsApp
Gesetzliche Grundlagen
Im Kanton Basel-Landschaft gelten in Bezug auf den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren an Jugendliche folgende gesetzliche Einschränkungen:
- Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige: Dies ist im Tabakproduktegesetz wie auch im kantonalen Alkohol- und Tabakgesetz (KaATG) festgehalten (vgl. Art. 23 bzw. § 2). Die Abgabe umfasst nicht nur den Verkauf, sondern auch die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten mit der Absicht, die Altersbeschränkung zu umgehen.
- Verkaufsverbot von Bier und Wein an unter 16-Jährige und von Alcopops, Likören und Spirituosen an unter 18-Jährige: Dies ist im kantonalen Gastgewerbegesetz festgeschrieben, siehe § 18 a, Abs 2 "Gemäss Bundesrecht dürfen gebrannte Wasser nicht an Personen unter 18 Jahren und gegorene Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. In Zweifelsfällen haben sich die verantwortliche Person beziehungsweise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhand eines amtlichen Ausweises über das Alter zu vergewissern."
Ebenso wird im Tabakproduktegesetz die Durchführung von Testkäufen gesetzlich geregelt, um die Einhaltung des Verbots überprüfen und sanktionieren zu können (Art. 24 TabPG). Die gesetzlichen Grundlagen für Testkäufe bei alkoholischen Getränken befindet sich im Lebensmittelgesetz (Art. 14a LMG). Die Einführung der gesetzlichen Regelungen zu den Testkäufen von Tabakprodukten, E-Zigaretten und alkoholischen Getränken harmonisiert einerseits die Altersbeschränkungen für Tabakprodukte und E- 6/14 Zigaretten sowie schafft andererseits eine schweizweit vergleichbare und durchsetzbare Rechtsgrundlage für allfällige Straf- und Verwaltungsverfahren (Art. 45 TabPG, Art. 64 LMG und Art. 6 VStrR).
Gesetzesverstoss im Bereich Alkohol und/oder Tabak/Nikotin melden
Haben Sie einen Verstoss gegen das Gesetz beobachtet und möchten diesen melden?
- Verkauf von Tabak und Nikotinwaren an Minderjährige
- Verkauf von Alkohol an Minderjährige
- Tabakautomaten ohne Jugendschutzvorrichtung
- Verstoss gegen das Werbeverbot
- Verstoss gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz
- Verstoss gegen das Rauchverbot in Gastronomiebetrieben (Restaurant, Bar etc.)
- Verstoss gegen das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen (Kino, Museum, Verwaltungsgebäude etc.)
- andere Verstösse