Förderung altersgerechte Wohnumbauten
Wohnbauförderungsgesetz (WBFG 842)
4 Förderung des altersgerechten Wohnens
Wohnbauförderungsverordnung (WBFV 842.11)
3 Förderung des altersgerechten Wohnens
in 6 Schritten zur Prämie für die Fördergegenstände
Voraus geht immer ein Beratungstermin mit der Fachstelle:
1. Informieren, Beratung, Planen
Der Kanton gewährt nach vorgängiger Beratung durch die Fachstelle und Prüfung des Gesuchs eine Prämie für altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum im Kanton Basel-Landschaft.
Planen Sie gemeinsam mit Fachkräften den Umbau und stellen Sie ein Prämiengesuch für die Fördergegenstände (siehe Anhang 1 der WBFV).
Alle Informationen finden Sie ebenfalls in der Broschüre "ALTERSGERECHTE UMBAUTEN VON WOHNRAUM"
1.1 Nachweis des spezifischen Bedarfs
Der Nachweis des spezifischen Bedarfs für eine bauliche Massnahme muss durch eine medizinische oder pflegerische Fachperson schriftlich bestätigt werden (§ 14 Abs. 4 WBFG).
Dazu können Sie dieses Formular elektronisch ausfüllen und danach unterschreiben lassen oder Sie lassen sich eine schriftliche Bestätigung durch eine medizinische oder pflegerische Fachperson in einer anderen Form ausstellen.
FORMULAR Nachweis des spezifischen Bedarfs für bauliche Massnahmen
ACHTUNG: Der Nachweis muss dem Prämiengesuch beigelegt werden.
2. Gesuch einreichen
Füllen Sie das entsprechende Prämiengesuch aus.
a) Gesuch für Bewohnerinnen und Bewohner von selbst genutztem Wohneigentum
b) Gesuch für natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von maximal 8 Mietwohneinheiten
c) Gesuch für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus* für Siedlungen mit maximal 8 Mietwohneinheiten
Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Prämiengesuch aus oder drucken Sie es aus und füllen es von Hand aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es zusammen mit den jeweils erforderlichen Beilagen an die vermerkte Adresse.
ACHTUNG: der Inhalt des Merkblatts "Prämien für altersgerechte Umbauten" ist mit der Unterschrift auf dem Prämiengesuch zu bestätigen, lesen Sie es bitte durch.
*nach den geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 21. März 2003[1] sowie die Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsverordnung, WFV) vom 26. November 2003[2].
3. Prüfung
Das Amt für Gesundheit prüft Ihr Gesuch. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zusicherung für die Prämie für altersgerechte Umbauten in Form einer Verfügung.
5. Abschluss
Füllen Sie nach Abschluss der Arbeiten das Auszahlungsgesuch aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen an die vermerkte Adresse ein.
AUSZAHLUNGSGESUCH (noch in Arbeit)
ACHTUNG: zugesicherte Prämien für altersgerechte Umbauten verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Auszahlung nicht innert 1 Jahr ab Zusicherung beim Amt für Gesundheit eingetroffen ist.
In begründeten Fällen kann das Amt für Gesundheit auf schriftlichen Antrag die Frist verlängern, E-Mail an: [email protected]