Pflegefinanzierung
Die Pflegefinanzierung wurde schweizweit per 1. Januar 2011 eingeführt und sieht vor, dass die Kosten der Pflege mit einem Beitrag der Krankenversicherer und mit einem Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner finanziert werden. Die «Restfinanzierung» wird von der öffentlichen Hand geleistet – im Kanton Basel-Landschaft durch die Wohngemeinden.
Gemeinde ist zuständig ...
... Für die individuelle Finanzierung eines Pflegeheim-Platzes wenden Sie sich bitte an die Wohngemeinde des künftigen Bewohners / der künftigen Bewohnerin.
Bei Fragen zu Ansprüchen auf Ergänzungsleistungen verweisen wir auch die Informationen der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) in Binningen.
Die gesetzlichen Grundlagen, aktuelle Tarife sowie Merkblätter zur Umsetzung im ambulanten und stationären Langzeitpflegebereich finden Sie hier:
- Grundlagen der Pflegefinanzierung im Kanton Basel-Landschaft
- Gesetz SGS 362 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) und Verordnung SGS 362.14
- Stationär (Alters- und Pflegeheime)
- Ambulant (Spitex)
- Akut- und Übergangspflege
- Hinweise für Alters- und Pflegeheime
- Ausserkantonal erbrachte Pflegeleistungen
- Zeiterfassungsstudie stationäre Alterspflege
Auskunft Pflegefinanzierung:
Egon Müller, Abteilung Alter
Tel. 061 552 96 55
[email protected]