Technische Vorschrift
Diese Vorschrift beschreibt die Abläufe sowie Zuständigkeiten zur erstmaligen Aufnahme der Daten in den ÖREB-Kataster und der laufenden Nachführung der Daten im Kataster. Für jedes ÖREB-Katasterthema ist der massgebende Nachführungsablauf in einem separaten Kapitel dargestellt.
Im Einzelnen richtet sich diese Vorschrift an die zuständigen Stellen nach Art. 8 Abs. 1 GeoIG und § 4 der KÖREBKV, welche für die Bereitstellung der entsprechenden ÖREB-Katasterthemen verantwortlich sind und an alle Akteure, die in den aufgezeigten Abläufen eine Rolle innehaben.
Die Vorschrift beschränkt sich auf die Aspekte der Bereitstellung, Prüfung und Aufnahme der Daten in den Kataster. Das Organisations- und Betriebshandbuch sind separate Dokumente und nicht Bestandteil der Vorschrift.
In dieser Vorschrift werden nur ÖREB-Katasterthemen behandelt, bei welchen der Kanton oder die Gemeinden als zuständige Stelle bezeichnet sind.