Beglaubigte Auszüge

Beschreibung

Der Kanton Basel-Landschaft erstellt keine Beglaubigungen von Katasterauszügen.

Mit der Revision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV, SR 510.622.4) per 1. Januar 2020 wurde auf Bundesebene der Verzicht auf die Beglaubigung von Katasterauszügen beschlossen. Es liegt nun in der Zuständigkeit der Kantone, ob sie weiterhin die Beglaubigung von Katasterauszügen vorsehen wollen (Art. 14 Abs. 1 ÖREBKV).

Der Regierungsrat hat am 9. März 2021 beschlossen, im Kanton Basel-Landschaft per 1. April 2021 keine Beglaubigungen von Katasterauszügen aus dem ÖREB-Kataster zu erstellen (§ 6 Abs. 1 KÖREBKV).

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