Beglaubigte Auszüge
Beschreibung
Statische Katasterauszüge können auf Antrag beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung wird gemäss Art. 14 Abs. 3 ÖREBKV (SR 510.622.4) amtlich bestätigt,
- dass die wiedergegebenen Daten dem mit Datum bezeichneten Stand des Katasters entsprechen;
- dass die Informationsebene Liegenschaften dem mit Datum bezeichneten Stand entspricht.
Mit der Beglaubigung wird nicht die inhaltliche Richtigkeit des Katasters, sondern nur die Übereinstimmung der Daten bestätigt.
Bestellung
Beglaubigte Auszüge können bei der GIS-Fachstelle des Amtes für Geoinformation per E-Mail (support.gis@bl.ch) unter Angabe des gewünschten Grundstücks (Gemeindename mit Grundstücksnummer) sowie der Rechnungsadresse bestellt werden.
Kosten
Für das Ausstellen eines beglaubigten Auszugs wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben (§ 6 Abs. 2 KÖREBKV, SGS 211.59).