Geobasisdatenkatalog
Geobasisdaten sind - gemäss Geoinformationsgesetz (GeoIG), Art. 3 - Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen.
Der Geobasisdatenkatalog des Kantons BL enthält:
- die Geobasisdaten nach Bundesrecht, deren Zuständigkeit für die Erhebung und Nachführung beim Kanton liegt
- die auf kantonalem Recht beruhenden Geobasisdaten.
In der Kantonalen Verordnung über Geoinformation, KGeoIV finden Sie:
- im Anhang I: Katalog der Geobasisdaten nach Bundesrecht
- im Anhang II: Katalog der Geobasisdaten nach kantonalem Recht.