Nachführung

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Laufende Nachführung

Die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung umfasst:

  • Grenzmutation durch Aufteilung, Umlegung von Grundstücken oder Vereinigung
  • Baulandumlegungen im Zusammenhang mit der Einzonung von Baugebiet
  • Grenzrekonstruktion mit Absteckung und Vermarkung durch Grenzzeichen (Stein/Bolzen)
  • Gebäudenachführung mit Aufnahme und Kartierung von Neubauten oder baulichen Änderungen

Was wird nachgeführt?

Die Daten der amtlichen Vermessung und die zugehörigen Verzeichnisse/Register und Messdokumente.

Wann gehe ich zum Nachführungsgeometer?
  1. Wenn ich einen beglaubigten Plan benötige.
  2. Wenn ein Grundstück verändert werden soll.
  3. Wenn ich wissen will wo meine Grundstückgrenze ist.
Kontakt
Amt für Geoinformation
Mühlemattstrasse 36
4410 Liestal
Tel. 061 552 56 73
 
 
 
Weitere Informationen