Traulokale im Baselbiet

1. Trauungen beim Zivilstandsamt Arlesheim

Für Trauungen stehen am Sitz des Zivilstandsamtes in Arlesheim drei verschiedene Traulokale zur Verfügung. Die Zuteilung der Räumlichkeiten erfolgt durch das Zivilstandsamt.

Ab Frühling 2021 steht zusätzlich ein weiteres Traulokal in Binningen zur Verfügung.

Regeln der Gemeinden für die Nutzung der Allmend bei Ziviltrauungen:
> Regeln für Dorfplatz (Arlesheim)
> Regeln für Kirchgasse (Arlesheim)
> Regeln für Schlossplatz (Binningen) 

2. Auswärtstrauungen

Brautleute mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben die Möglichkeit, in den Baselbieter Schlössern Binningen, Bottmingen, Ebenrain und Wildenstein zu heiraten. Dort bietet sich die Gelegenheit, in Absprache mit den Schlossverwaltungen bzw. mit den dortigen Gastrobetrieben einen Apéro in einem schönen Umfeld anzubieten. Überdies besteht die Möglichkeit, in den Städten Laufen, Liestal und Waldenburg sowie im Schloss Pratteln Trauungen in Gemeindetrausälen durchzuführen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Beschränkungen betr. Personenzahl in den Trauzimmern in Arlesheim, auf den Schlössern und Gemeinden bis auf weiteres gem. den geltenden Covid19 Regeln variieren.  Die für Ihren Trauort gültigen Vorgaben werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

3. Termine, Umfang und Gestaltung der Auswärtstrauungen

Trauungen auf den Schlössern können - abhängig von den zur Verfügung stehenden Terminen - für Donnerstag und Freitag vereinbart werden. Die Anzahl Termine ist begrenzt.

Trotz des besonderen Ambientes ist die eigentliche Trauung auch auf den Schlössern oder in den Gemeindetrausälen genau gleich gestaltet, wie am Sitz des Zivilstandsamtes; auch hier dauert sie maximal 20 Minuten.

4. Zusatzgebühren des Zivilstandsamtes  für Auswärtstrauungen

Für Schlosstrauungen und Trauungen in Gemeindetrausälen fallen zusätzlich zu den ordentlichen Gebühren weitere Gebühren des Zivilstandsamtes an,

  • für die Durchführung der Trauung ausserhalb der ordentlichen Traulokale: CHF 50.00 
  • für die Fahrt zum und vom Trauungsort pro angefangene halbe Stunde: CHF 50.00

5. Miete der auswärtigen Traulokale

Die Terminreservationen für die auswärtigen Trauungen nimmt ausschliesslich das Zivilstandsamt vor.

Für die Miete der Räumlichkeiten (sowie gegebenenfalls für den durch die Schlossverwaltung vorbereiteten Apéro) erheben die Vermieter jeweils weitere Kosten, die von den Eigentümern der Liegenschaften festgesetzt werden und daher ausserhalb des Einflussbereichs des Zivilstandsamtes stehen. Diese Kosten werden den Brautpaaren durch die Schloss- oder Gemeindeverwaltungen separat in Rechnung gestellt.

Auskunft über die Höhe der Miete und die Nutzungsordnung, über die Durchführung von Apéros und anderweitige Verpflegungsmöglichkeiten sowie über die entsprechenden Preise erteilen die Schloss- oder Gemeindeverwaltungen.

Kontaktdaten für Vermietungen