Todesfall

Todesfall in der Schweiz

Todesfälle in der Schweiz sind innert 2 Tagen schriftlich dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim zu melden.

Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. eine ärztliche Todesbescheinigung über die Feststellung des Todes und eine Todesanzeige im Original beizubringen. Ohne diese Original-Dokumente darf die Beurkundung des Todes nicht vorgenommen werden.

 Ausserdem ist - sofern vorhanden - das Familienbüchlein bzw. Familienausweis der verstorbenen Person vorzulegen.


Bestellung von Todesurkunden (schweizerische und internationale) mit Todesort im Kanton Basel-Landschaft sind über den Onlineschalter zu bestellen:  Link zum Onlineschalter  

Ausländische Staatsangehörige
Ist die verstorbene Person nicht Schweizer Bürger/in und im Kanton Basel-Landschaft verstorben, wenden Sie sich wegen der notwendigen Unterlagen bitte an das Zivilstandsamt BL.

Todesfall im Ausland

Ist ein Schweizer Bürger im Ausland gestorben, ist dafür zu sorgen, dass ein Todesurkunde (im Original) an die zuständige Schweizerische Vertretung geschickt oder dort abgegeben wird.

Die Schweizerische Vertretung wird den Todesurkunde ggfls. übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit der Todesfall im Schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden kann. Je nach Situation bleibt die Nachforderung weiterer Dokumente vorbehalten.         

Geben Sie auf jeden Fall immer den Heimatort des/der Verstorbenen und die letzte Wohnadresse an.