Todesfall
Todesfälle in der Schweiz sind innert 2 Tagen schriftlich dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim zu melden.
Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. eine ärztliche Todesbescheinigung über die Feststellung des Todes und eine Todesanzeige im Original beizubringen. Ohne diese Original-Dokumente darf die Beurkundung des Todes nicht vorgenommen werden.
Ausserdem ist - sofern vorhanden - das Familienbüchlein bzw. Familienausweis der verstorbenen Person vorzulegen.
Weitergehende Informationen finden Sie unter Zivilstandsereignisse im Ausland.