Todesfall

Todesfall in der Schweiz

Todesfälle in der Schweiz sind innert 2 Tagen schriftlich dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim zu melden.

Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. eine ärztliche Todesbescheinigung über die Feststellung des Todes und eine Todesanzeige im Original beizubringen. Ohne diese Original-Dokumente darf die Beurkundung des Todes nicht vorgenommen werden.

 Ausserdem ist - sofern vorhanden - das Familienbüchlein bzw. Familienausweis der verstorbenen Person vorzulegen.


Bestellung von Todesurkunden (schweizerische und internationale) mit Todesort im Kanton Basel-Landschaft sind über den Onlineschalter zu bestellen:  Link zum Onlineschalter  

Ausländische Staatsangehörige
Ist die verstorbene Person nicht Schweizer Bürger/in und im Kanton Basel-Landschaft verstorben, wenden Sie sich wegen der notwendigen Unterlagen bitte an das Zivilstandsamt BL.

Todesfall im Ausland

Weitergehende Informationen finden Sie unter Zivilstandsereignisse im Ausland.