Todesfall
Wer ist zur Meldung von Todesfällen berechtigt bzw. verpflichtet?
Erfolgte der Tod in einem Spital oder Pflegeheim, ist die Spital- bzw. Heimleitung zur Anzeige des Todes verpflichtet. Ansonsten sind zur Anzeige des Todes verpflichtet:
a.
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die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten
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b.
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die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten hat
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c.
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die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen.
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d.
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die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten
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e.
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die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet
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f.
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die Kommandantin oder der Kommandant eines Luftfahrzeugs sowie der Kapitän oder die Kapitänin eines Seeschiffes
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Die Anzeigepflichtigen können Dritte schriftlich zur Erstattung der Anzeige ermächtigen, also insbesondere Bestattungsunternehmen.
Wo können Todesfälle gemeldet werden?
Todesfälle sind innert 2 Tagen zu melden.
Wenn Sie zur Anzeige des Todesfalls berechtigt sind (siehe oben), können Sie den Todesfall schriftlich dem Zivilstandsamts BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, oder allenfalls, wenn die verstorbene Person in ihrer Wohngemeinde gestorben ist und das Zivilstandsamt nicht in dieser Gemeinde liegt, auch bei der Gemeindeverwaltung der verstorbenen Person melden.
Welche Unterlagen müssen bei der Anzeige des Todes vorgelegt werden?
Für jeden Todesfall ist von der anzeigepflichtigen Person (siehe ganz oben) eine ärztliche Todesbescheinigung über die Feststellung des Todes und eine Todesanzeige im Original beizubringen. Ohne diese Original-Dokumente darf die Beurkundung des Todes nicht vorgenommen werden.
Ausserdem ist - sofern vorhanden - das Familienbüchlein bzw. Familienausweis der verstorbenen Person vorzulegen.
Wenn Sie unsicher sind, was zu unternehmen ist, setzen Sie sich mit dem Zivilstandsamt in Verbindung.
Ausländische Staatsangehörige
Ist die verstorbene Person nicht Schweizer Bürger/in und im Kanton Basel-Landschaft verstorben, wenden Sie sich wegen der notwendigen Unterlagen bitte an das Zivilstandsamt BL.
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