Todesfall – Überführung eines Leichnams ins Ausland
Neue Zuständigkeit ab 1. März 2019
Ausstellen von Leichenpässen
Gemäss den internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung und der entsprechenden Bundesverordnung muss für den Transport einer verstorbenen Person von der Schweiz ins Ausland ein sogenannter Leichenpass ausgestellt werden. Dieser ermöglicht es, einen versiegelten Sarg durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen.
Das Zivilstandsamt Basel-Landschaft, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, stellt Leichenpässe aus für
- im Kanton Basel-Landschaft verstorbene Personen; und
- ausserkantonal verstorbene Personen mit letztem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft.
Der Leichenpass wird erst ausgestellt, nachdem die Meldung des Todes an das für die Beurkundung des Todes zuständige Zivilstandsamt erfolgt ist.
Der Leichenpass wird nach vorgängiger telefonischer Terminvereinbarung (061 552 42 00) während der folgenden Schalteröffnungszeiten ausgestellt:
Montag, Mittwoch, Freitag 09.00-12.00 und 14.00-16.00
Dienstag, Donnerstag 13.00-17.00
Erforderliche Originalunterlagen zur Ausstellung eines Leichenpasses
Mitzubringen sind:
- ärztliche Todesbescheinigung, aus welcher hervorgeht, dass gegen die Leichenbeförderung aus gesundheitlicher/epidemischer Sicht keine Bedenken bestehen;
- Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll ausgefüllt durch das Bestattungsunternehmen; und
- Pass / ID der verstorbenen Person.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem der Ausländerausweis mitzubringen.
Ist für die Beurkundung des Todesfalles ein ausserkantonales Zivilstandsamt zuständig (Tod ist nicht im Kanton Basel-Landschaft eingetreten), ist zusätzlich eine Bestätigung über die Meldung des Todes vom zuständigen Zivilstandsamt mitzubringen.
Gebühr
50 Franken (vor Ort zu bezahlen in bar)
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Ärztliche Todesbescheinigung BL neu 2.0 | 09.07.2022 | |
Protokoll über die Einsargung und Versiegelung BL | 09.07.2022 |