Kosten und Gebühren
Die Gebühren und Kosten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Nähere Angaben dazu erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Die folgende Liste zeigt auf, welche Kosten den Hinterbliebenen im Zusammenhang mit der Bestattung anfallen können:
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die Aufbahrung der verstorbenen Person in der Leichenhalle
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die Beisetzung der verstorbenen Person
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die Überlassung eines Erd- oder Urnengrabes
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die Benützung der Kirche für die Abdankungsfeier (für konfessionslose Personen gegen Gebühr)
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das Ausheben und Wiedereinführen des Grabes
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ein hölzernes Grabkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person
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die ordentlichen Verrichtungen der mit der Bestattung beauftragten Person
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die amtlichen Bekanntmachungen
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Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
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Sarg / Leichengewand
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Kremationsgebühr
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Schliessplatte für die Urnennische
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Inschrift Urnennischenplatten
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Grabmalkosten (Grabstein)
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Grabunterhaltskosten
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Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.