Erbschaftsamt

Testamente und Erbverträge können beim Erbschaftsamt der Zivilrechtsverwaltung deponiert werden.


Mit der Abwicklung eines Nachlasses sind normalerweise die Erbengemeinschaft sowie das Erbschaftsamt beschäftigt. Mit dem Tod des Erblassers bzw. der Erblasserin bilden die Erben von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft, auf welche alle Nachlassgegenstände (Aktiven) und Schulden (Passiven) der verstorbenen Person im Zeitpunkt des Todes übergehen.


Die Erben verwalten gemeinsam (einstimmig) den Nachlass und bezahlen die Schulden (z.B. Begräbniskosten usw.). Sie können auch eine private Erbenvertretung (aus Ihrer Mitte oder eine externe Person) bezeichnen, welcher Sie eine Vollmacht für gewisse Aufträge erteilen.


Nach Erhalt der Todesmitteilung durch das Zivilstandsamt, wird das Erbschaftsamt die Erbengemeinschaft zur Inventaraufnahme schriftlich einladen.


Vgl. auch Merkblätter und Formulare Erbschaftswesen