Informatisiertes Standesregister (Infostar)

Bis Ende 2004 wurden bei den Zivilstandsämtern die Familienregister, Geburtsregister, Anerkennungsregister, Eheregister und Todesregister auf Papier geführt.

Der Bund vernetzt die Zivilstandsbehörden und schafft eine zentrale Datenbank "Infostar" (Informatisiertes Standesregister). Die heutigen Register auf Papier werden durch die zentrale Datenbank "Infostar" abgelöst, die der Bund für die Kantone betreibt. Die Daten werden neu elektronisch, aber weiterhin ausschliesslich durch die Zivilstandsbehörden eingegeben. Die Funktionen der bisherigen Register bleiben grundsätzlich gleich; das Familienregister wird jedoch durch ein personenbezogenes Standesregister ersetzt.

Die Familienregister wurden im Juni 2004 auf Infostar umgestellt. Die Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- und Todesregister folgten am 1.1.2005.

Heute beurkunden alle schweizerischen Zivilstandsämter Geburten, Eheschliessungen, eingetragene Partnerschaften, Todesfälle, Kindesanerkennungen usw. in Infostar. Nach und nach werden alle Schweizer Bürger und Bürgerinnen, sowie auch ausländische Staatsangehörige, die von einem Zivilstandsereignis betroffen sind, in Infostar erfasst.

Die Zuständigkeiten der Zivilstandsämter in Bezug auf die Ausstellung von Dokumenten und die Verurkundung von Zivilstandsfällen hat sich nicht geändert. Nach wie vor stellt das für den Heimatort eines Schweizer Bürgers/einer Schweizer Bürgerin zuständige Zivilstandsamt Personenstandsausweise aus und das für den Geburtsort einer Person zuständige Zivilstandsamt Geburtsurkunden.

Wenn Sie unsicher sind, welches Dokument Sie brauchen, fragen Sie bitte direkt beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes an. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen.