Todesfall im Ausland
Ist ein Schweizer Bürger im Ausland gestorben, ist dafür zu sorgen, dass ein Todesurkunde (im Original) an die zuständige Schweizerische Vertretung geschickt oder dort abgegeben wird.
Die Schweizerische Vertretung wird den Todesurkunde ggfls. übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit der Todesfall im Familienregister bzw. im Infostar eingetragen werden kann.
Geben Sie auf jeden Fall immer den Heimatort des Verstorbenen und seine letzte Wohnadresse an.
Je nach Situation bleibt die Nachforderung weiterer Dokumente vorbehalten.