Namenserklärung nach der Scheidung

Namenserklärung

Informationen und Rechtliche Grundlagen

Namenserklärung nach der Scheidung

Sie sind in der Schweiz geschieden worden?

Ihre Ehescheidung wird automatisch vom Gericht dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet, welches dann Ihre Scheidung im Infostar beurkundet.


Name nach der Scheidung
 
Familienname nach der Auflösung der Ehe:
Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe führen die geschiedenen Ehegatten von Gesetzes wegen weiterhin den Namen, den sie während der Ehe getragen haben. Wenn Sie Ihren Ledignamen (= Name vor der 1. Ehe) wieder annehmen wollen, können Sie jederzeit, nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, auf einem beliebigen Zivilstandsamt der Schweiz persönlich eine Namenserklärung abgeben (Art. 119 ZGB).


Namenserklärung nach Scheidung
 

Für die Beurkundung einer Namenserklärung nach der Scheidung bitten wir Sie das Formular Dokumente für die Namenserklärung auszufüllen und online oder schriftlich einzureichen. Das Zivilstandsamt wird Sie danach schriftlich über die notwendigen Dokumente für die Beurkundung der Namenserklärung informieren.

Nach erfolgter Namenserklärung erlässt das Zivilstandsamt die notwendigen Mitteilungen an die Wohngemeinde der erklärenden Person, damit das Einwohnerregister nachgeführt werden kann.