Geburten
Geburten in der Schweiz
Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, zu melden.
Geburten in Spitälern und Geburtshäusern werden dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet.
Bitte füllen Sie dieses Formular vor der Geburt aus und senden es uns per Post oder E-Mail zu:
Dokumente für die Geburt
Bestellung von Geburtsurkunden (schweizerische und internationale)
Geburten im Ausland
Ist ein Kind eines Schweizer Bürgers/einer Schweizer Bürgerin im Ausland geboren, ist diese Geburt mittels einer Geburtsurkunde des Kindes bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung anzumelden.
Die Schweizerische Vertretung wird die Dokumente übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit die Geburt im Schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden kann. Je nach Situation bleibt die Nachforderung weiterer Dokumente vorbehalten.
Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort und Ihre derzeit aktuelle Adresse an.
Back to Top