Geburten im Ausland

Ist ein Kind eines Schweizer Bürgers/einer Schweizer Bürgerin im Ausland geboren, sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung abzugeben bzw. einzureichen:


Die Schweizerische Vertretung wird die Dokumente übersetzen, beglaubigen und an die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons weiterleiten, damit die Geburt im Familienregister eingetragen werden kann.


Je nach Situation bleibt die Nachforderung weiterer Dokumente vorbehalten.


Geben Sie auf jeden Fall immer Ihren Heimatort und Ihre derzeit aktuelle Adresse an.



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