Geburten


Hausgeburten
sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt BL, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, zu melden.
Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet.



Welche Papiere benötigen Sie zur Anzeige einer Geburt

Bald ist es soweit und Sie werden Mutter und Vater. Wenn Ihr Kind geboren ist, muss es auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls Ihr Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein. Bei einer Hausgeburt sind Sie verpflichtet, die Geburt schriftlich oder persönlich (ZStV Art. 35) anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen.

Für die Anzeige der Geburt sind folgende Papiere erforderlich:



Eltern verheiratet und beide sind Schweizer Bürger

Das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis

Neue ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen (im Original, nicht älter als 6 Monate)



Eltern verheiratet, Vater oder Mutter ist nicht Schweizer Bürger

Das Schweizer Familienbüchlein bzw. den Familienausweis

Neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigung (im Original, nicht älter als 6 Monate)

Ausländerausweis

Pass



Eltern verheiratet, beide sind nicht Schweizer Bürger

Schweizer Familienbüchlein bzw. Familienausweis (wenn vorhanden)

Neu ausgestellte Geburtsurkunden der Eltern (im Original, nicht älter als 6 Monate)

Neu ausgestellte Eheurkunde der Eltern (im Original, nicht älter als 6 Monate)

Neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen im Original (nicht älter als 6 Monate)
 
Hinweis: Keine weiteren Dokumente, wenn nach dem 1.1.2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis beurkundet wurde (Ehe, Geburt)

Von beiden Eltern: Kopien der Ausländerausweise

Von beiden Eltern: Kopien der Pässe



Ledige, geschiedene oder verwitwete Mütter (Kind anerkannt)

Neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen im Original (nicht älter als 6 Monate) der Mutter und des Vaters

Hinweis: Keine weiteren Dokumente, wenn nach dem 1.1.2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis beurkundet wurde (Ehe, Geburt)



Ledige, geschiedene oder verwitwete Mütter (Kind nicht anerkannt)

Neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigung im Original (nicht älter als 6 Monate)
 
Hinweis: Keine weiteren Dokumente, wenn nach dem 1.1.2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis beurkundet wurde (Ehe, Geburt)

Pass, Ausländerausweis, Geburtsurkunde und eine Erklärung über den Zivilstand (falls die Mutter nicht Schweizer Bürgerin ist)



Bestellung von Geburtsurkunden
  (schweizerische und internationale)
Geburtsurkunden mit Geburtsort im Kanton BL sind über den Online-Shop mittels Kreditkartenzahlung zu bestellen.