Eingetragene gleichgeschlechtliche Paare

Am 01. Januar 2007 ist das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) in Kraft getreten. Zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft eintragen lassen. Die Willenserklärung der Partner oder Partnerinnen wird durch die Zivilstandsbeamtin oder den Zivilstandsbeamten beurkundet.

Wirkungen
Die eingetragene Partnerschaft bedeutet für die gleichgeschlechtlichen Partner eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft. Die Partner bzw. die Partnerinnen sind einander zu Beistand und Rücksicht verpflichtet. Sie sorgen gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft.


Voraussetzungen

Back to Top