Eingetragene Partnerschaften

Seit dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Gleichgeschlechtigen Paaren steht seither einzig die Ehe offen. Die vor dem 1. Juli 2022 begründeten eingetragenen Partnerschaften bleiben ohne weiteres bestehen. Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft verbunden sind, können, wenn sie dies wünschen, ihre Verbindung durch eine gemeinsame Erklärung bei einem Schweizer Zivilstandsamt ihrer Wahl in eine Ehe umwandeln. Zu diesem Zweck ist das Formular "Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe" ausgefüllt beim Zivilstandsamt einzureichen.