Geschlechtsänderung

Die Änderung des eingetragenen Geschlechts- und Vornamens mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ist seit dem 1. Januar 2022 möglich. Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern.

 Voraussetzungen

 In den folgenden Fällen können Sie eigenständig eine Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens abgeben:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz ODER Ihr Wohnsitz liegt im Ausland und Sie haben die schweizerische Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und urteilsfähig.
  • Sie sind innerlich fest davon überzeugt, nicht dem Geschlecht anzugehören, das bisher im Personenstandsregister eingetragen ist.
  • Sie wollen den Eintrag Ihres Geschlechts von männlich auf weiblich oder umgekehrt ändern. Änderungen auf ein drittes oder auf gar kein Geschlecht sind nicht möglich.

Sie können die Änderung ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl erklären.

Kinder unter 16 Jahre und Personen unter Vormundschaft oder umfassender Beistandschaft

 Wenn Sie jünger als 16 Jahre oder unter Vormundschaft oder umfassender Beistandschaft stehen, brauchen Sie die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretung. Das sind Ihre beiden sorgeberechtigten Elternteile, Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund oder Ihre Beiständin bzw. Ihr Beistand. Ihre gesetzliche Vertretung muss persönlich mit Ihnen zum Termin beim Zivilstandsamt erscheinen.

 Gebühren

 Sie bezahlen die Gebühren direkt vor Ort. Ihre Erklärung kostet CHF 75.--. Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, kostet diese zusätzlich CHF 30.--. Falls Ihre gesetzliche Vertretung Ihre Einwilligung geben muss, kostet die Beglaubigung der Unterschrift zusätzlich CHF 30.--.

Für die Geschlechts- und Vornamensänderung benötigt das Zivilstandsamt Dokumente Wir bitten Sie, das Formular Dokumente für die Geschlechtsänderung auszufüllen und per E-Mail oder Post  einzureichen.