Scheidung im Ausland

Ausländische Scheidungsurteile müssen jeweils über die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland eingereicht werden. Eine direkte Zusendung an das Zivilstandsamt wird nicht akzeptiert.

Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft, Recht / Aufsicht, Domplatz 11, 4144 Arlesheim, Tel. 061 552 42 49