Gebühren
Vereine - Handelsregistergebühren
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Neueintragung Verein
in Franken
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Eidgenössische Grundgebühr
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400.-
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Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird |
50.- bis 100.-
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Vorprüfung
sofern Sie Urkunden/ Statuten/ oder sonstige Unterlagen vorprüfen lassen |
40.- je Viertelstunde
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Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung) |
45.-
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Unterschriftsbeglaubigung
sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen |
10.- je Unterschrift
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Jede(r) weitere(r) Zeichnungsberechtigte
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30.- bis 50.-
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Kanzleigebühren
für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen |
40.- je Viertelstunde
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Änderungen Verein
werden mehrere Änderungen gleichzeitig eingetragen, so beträgt die Gebühr die Summe der für die einzelnen Eintragungen geschuldeten Beträge.
in Franken
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Statutenänderung
Statutenänderung (mit publikationspflichtigen Tatsachen: Name, Sitz, Zweck, Organisation, Haftung) |
160.-
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geringfügige Statutenänderung (ohne publikatioonspflichtige Tatsachen)
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80.-
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Adresse/ Sitz
innerhalb gleicher Gemeinde |
40.- |
in eine andere Gemeinde
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siehe Statutenänderung
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Zweckänderung
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siehe Statutenänderung
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Auflösung des Vereins
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100.-
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Wohnsitz/ Bürgerort/ Name eingetragener Personen
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20.-
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Eintragung/ Änderung/ Löschung von Zeichnungsberechtigten
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30.- bis 50.-
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Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird: |
30.- bis 100.-
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Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung) |
45.-
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Unterschriftsbeglaubigung
sofern Sie Ihre Unterschrift beim Handelsregister beglaubigen lassen |
10.-
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Kanzleigebühren
für Nachforschungen, Stellungnahmen, Briefwechsel und sonstige vom Anmeldenden verursachte Aufwendungen |
40.- je Viertelstunde
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Aufforderungsgebühr
wenn eine Eintragung vom Pflichtigen nicht von sich aus angemeldet wird, fordert ihn das Handelsregister durch eingeschriebenen Brief dazu auf |
50.-
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Busse
bei Eintragung von Amtes wegen. Wird die Eintragung trotz eingeschriebener Aufforderung und angedrohter Busse nicht angemeldet, so wird die Eintragung von Amtes wegen vorgenommen. Dem Pflichtigen wird eine Busse auferlegt. Diese kann auch widerholt ausgesprochen werden. |
10.- bis 500.-
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Löschung Verein
in Franken
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Eidgenössische Grundgebühr
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120.-
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Anmeldung
wird berechnet, sofern die Anmeldung von uns erstellt oder vervollständigt wird |
30.-
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Handelsregisterauszug
bei Bestellung eines amtlich beglaubigten Handelsregisterauszugs (Versand per A-Post, in der Regel einen Tag nach der Eintragung) |
45.-
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