Auflösung/Löschung Wegleitung

1. Auflösung und Löschung, Verfahren

Für die Auflösung des Vereins, die Durchführung der Liquidation, der Publikation der Schuldenrufe und die Anmeldung der Löschung gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Aktiengesellschaft. Da in der Regel das nachstehend beschriebene vereinfachte Löschungsverfahren angewendet wird, verweisen wir auf unsere detaillierte Wegleitung zur Auflösung und Löschung einer Aktiengesellschaft, welche sinngemäss auch für Vereine gilt. 


2. Löschung auf Begehren des Vereins mangels Eintragungspflicht 

Erfüllt ein Verein die Voraussetzungen der Eintragungspflicht nicht, so kann sich der Verein aus dem Handelsregister löschen lassen. Dazu sind folgende Belege einzureichen:  

ODER