Auflösung/Löschung Wegleitung
1. Auflösung und Löschung, Verfahren
Für die Auflösung des Vereins, die Durchführung der Liquidation, der Publikation der Schuldenrufe und die Anmeldung der Löschung gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Aktiengesellschaft. Da in der Regel das nachstehend beschriebene vereinfachte Löschungsverfahren angewendet wird, verweisen wir auf unsere detaillierte Wegleitung zur Auflösung und Löschung einer Aktiengesellschaft, welche sinngemäss auch für Vereine gilt.
2. Löschung auf Begehren des Vereins mangels Eintragungspflicht
Erfüllt ein Verein die Voraussetzungen der Eintragungspflicht nicht, so kann sich der Verein aus dem Handelsregister löschen lassen. Dazu sind folgende Belege einzureichen:
- | Anmeldung an das Handelsregisteramt (= Begleitschreiben / Anmeldeformular). Die Anmeldung muss von einer oder mehreren für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung oder einer bevollmächtigten Drittperson im Original unterzeichnet werden. Die Vollmacht, die der Drittperson ausgestellt wird, muss von einem oder mehreren zeichnungsberechtigten Mitgliedern des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans der betroffenen Rechtseinheit gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung unterzeichnet sein. Sie ist der Anmeldung beizulegen. |
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Protokoll der Mitgliederversammlung, aus welchem die Beschlussfassung über die Löschung des Handelsregistereintrags mit einer Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder - oder mit einem statutarisch geforderten höheren Mehr - die Auflösung des Vereins ersichtlich ist. Das Protokoll muss mit ORIGINAL-Unterschrift des Vorsitzenden und des Protokollführers (diese Funktionen müssen angegeben werden) versehen sein. Sofern Sie nur über eine Fotokopie verfügen, können Sie diese nochmals vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterschreiben lassen. |
ODER
- | Anmeldung an das Handelsregisteramt (= Begleitschreiben / Anmeldeformular [PDF]). Die Anmeldung muss von sämtlichen Mitgliedern des Vorstands im Original unterschrieben werden |