Kollektivgesellschaft: Vor- und Nachteile

Kollektivgesellschaft: Vorteile


Beweglichkeit, einfache Organisation

Bei Kollektivgesellschaften mit wenig Gesellschaftern können Unternehmensentscheide rasch und unkompliziert getroffen werden. Bei einer AG oder GmbH müssen die Entscheide vom Verwaltungsrat oder der General-, resp. Gesellschafterversammlung abgesegnet werden.


Gründung

Die Gründung einer Kollektivgesellschaft ist ohne grösseren Aufwand möglich. Die Kollektivgesellschaft besteht zwar auch ohne Eintrag im Handelsregister rechtsgültig, jedoch ist ein Eintrag obligatorisch. Es genügt das Ausfüllen eines Anmeldeformulars.


Kreditwürdigkeit

Die Gesellschafter einer im Handelsregister eingetragenen Kollektivgesellschaft unterliegen der Betreibung auf Konkurs mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Dies hat eine erhöhte Kreditwürdigkeit gegenüber Vertragspartnern und Banken zur Folge.


Kapital

Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich, wie bei der GmbH oder der AG.


Schutz der Firma

Die Firma (Name der Kollektivgesellschaft) ist in der ganzen Schweiz handelsregisterrechtlich geschützt.



Kollektivgesellschaft: Nachteile


Haftung

Die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem persönlichen Vermögen unbeschränkt für private und geschäftliche Schulden. Ausserdem unterliegen sie der Betreibung auf Konkurs (bis 6 Monate nach der Löschung im Handelsregister). Im Falle einer erfolglosen Betreibung werden nicht nur einzelne Vermögensgegenstände beschlagnahmt, sondern es fällt das gesamte Vermögen in eine einzige Konkursmasse.


Offenlegung

Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist für jedermann ersichtlich, wer die Beteiligten Personen sind.



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