Kollektivgesellschaft: Vor- und Nachteile
Kollektivgesellschaft: Vorteile
Beweglichkeit, einfache Organisation
Bei Kollektivgesellschaften mit wenig Gesellschaftern können Unternehmensentscheide rasch und unkompliziert getroffen werden. Bei einer AG oder GmbH müssen die Entscheide vom Verwaltungsrat oder der General-, resp. Gesellschafterversammlung abgesegnet werden.
Gründung
Die Gründung einer Kollektivgesellschaft ist ohne grösseren Aufwand möglich. Die Kollektivgesellschaft besteht zwar auch ohne Eintrag im Handelsregister rechtsgültig, jedoch ist ein Eintrag obligatorisch. Es genügt das Ausfüllen eines Anmeldeformulars.
Kreditwürdigkeit
Die Gesellschafter einer im Handelsregister eingetragenen Kollektivgesellschaft unterliegen der Betreibung auf Konkurs mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. Dies hat eine erhöhte Kreditwürdigkeit gegenüber Vertragspartnern und Banken zur Folge.
Kapital
Zur Gründung einer Kollektivgesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich, wie bei der GmbH oder der AG.
Schutz der Firma
Die Firma (Name der Kollektivgesellschaft) ist in der ganzen Schweiz handelsregisterrechtlich geschützt.
Kollektivgesellschaft: Nachteile
Haftung
Die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft haften mit ihrem persönlichen Vermögen unbeschränkt für private und geschäftliche Schulden. Ausserdem unterliegen sie der Betreibung auf Konkurs (bis 6 Monate nach der Löschung im Handelsregister). Im Falle einer erfolglosen Betreibung werden nicht nur einzelne Vermögensgegenstände beschlagnahmt, sondern es fällt das gesamte Vermögen in eine einzige Konkursmasse.
Offenlegung
Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist für jedermann ersichtlich, wer die Beteiligten Personen sind.
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